Die Finanzholding Acceleratio, in der der Finanzinvestor KKR seine GfK-Anteile mit denen des Mehrheitsaktionärs GfK-Verein gebündelt hat, hatte die zwangsweise Abfindung der restlichen Kleinaktionäre beschlossen. Nach der Eintragung ins Handelsregister gehören nun alle Anteile dem Großaktionär. Der Börsenhandel werde ...Den vollständigen Artikel lesen ...