Anerkannte Asylbewerber müssen als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) mit den zuständigen Jobcentern eine schriftliche Eingliederungsvereinbarung abschließen. Diese enthält unter anderem die Verpflichtung, gemäß § 3 des Sozialgesetzbuchs II an einem Integrationskurs teilzunehmen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das deutsche Aufenthaltsgesetz. ...Den vollständigen Artikel lesen ...