Mainz (ots) - Dass schwere Verbrechen ungesühnt bleiben, ist unerträglich. In erster Linie für die Hinterbliebenen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes - auch wenn die öffentliche Aufmerksamkeit selbst nach schlimmsten Taten heutzutage rasch nachlässt. Späte Gerechtigkeit könnte es nun im Mordfall Johanna geben, einem Kind, das vor 18 Jahren sexuell missbraucht und getötet wurde. Zu wissen, wer der Täter ist und wann genau die Tat geschah, hilft vielen Hinterbliebenen, mit Leid und Schmerz besser umzugehen. Die Kriminaltechnik, insbesondere die DNA-Analyse, hat sich revolutionär verbessert. Das sollten alle zur Kenntnis nehmen, die über finanziellen Aufwand für Forschung mäkeln. Hinzukommen muss eine "altmodische" polizeiliche Grundtugend: Beharrlichkeit. Sehr hilfreich bei der Aufklärung schlimmster Verbrechen sind Massentests, die genetisches Material oder Fingerabdrücke betreffen. Das sollte allen vor Augen stehen, die gerne mal über den angeblichen "Polizeistaat" schwadronieren oder sehr flott bei der Hand sind mit der Klage, solche Tests würden die Freiheitsrechte unzulässig einschränken. Nicht zuletzt: Dass Verbrechen auch nach sehr langer Zeit noch aufgeklärt werden können, sollte dem Gesetzgeber, also Parlamentariern, mit Blick auf das Thema "Verjährung" zu denken geben. Zu der Entscheidung, dass Mord überhaupt nicht verjährt, konnte sich der Bundestag erst 1979 durchringen - sehr spät. Totschlag, die vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale wie Heimtücke, kann dagegen noch immer nach zehn bis 20 Jahren verjähren. Diese Art von Milde schadet der Gesellschaft.
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