Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 11.12.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-10-27 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
UMS United Medical Systems International AG i.L.
Hamburg - ISIN DE0005493654 -
- WKN 549365 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, dem 11. Dezember 2017, um 11:00 Uhr
im Raum Speicherstadt des Grand Elysée,
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der UMS United Medical Systems International AG i.L.
('*Gesellschaft*') ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg versehenen
Jahresabschlusses und Lageberichts der UMS
United Medical Systems International AG i.L.
für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai
2016 bis 30. April 2017 mit dem erläuternden
Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie
des Berichts des Aufsichtsrats und
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis
30. April 2017
Die vorgenannten Unterlagen können im
Internet unter
http://www.umsag.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der
Rubrik 'Hauptversammlung 2017' eingesehen
sowie heruntergeladen werden, liegen vom
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus und werden auch in der
Hauptversammlung am 11. Dezember 2017
zugänglich gemacht werden. Ihr Inhalt wird in
der Hauptversammlung durch den Abwickler und
- soweit es den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - durch den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert werden.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
von dem Abwickler aufgestellten
Jahresabschluss für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis
30. April 2017, der mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, versehen ist,
festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis
zum 30. April 2017*
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2016 bis
zum 30. April 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Abwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis
zum 30. April 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, wird zum
Abschlussprüfer für das
Abwicklungsgeschäftsjahr der Gesellschaft vom
1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 gewählt,
sofern diese jeweils einer Prüfung unterzogen
werden oder gesetzlich zu unterziehen sind.'
Weitere Angaben und Hinweise
*Vorlagen an die Aktionäre*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen in den Geschäftsräumen der UMS United Medical
Systems International AG i.L., Borsteler Chaussee 53,
22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen während der
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter
http://www.umsag.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung 2017' zugänglich:
die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen
bzw. zugänglich sein.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
6.016.261,00. Es ist eingeteilt in 4.757.668
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 4.757.668 Stück. Es
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 475.609 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die
Anmeldung und der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis
zum *4. Dezember 2017, 24:00 Uhr* unter der nachfolgend
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
('*Anmeldeadresse*') zugehen:
UMS United Medical Systems International AG i.L.
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom
depotführenden Institut in deutscher oder englischer
Sprache abzufassen. Werden die Aktien zum
maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem
depotführenden Institut verwahrt, kann der Nachweis des
Aktienbesitzes auch von einem deutschen Notar sowie
einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut
innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.
Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
demnach auf den *20. November 2017, 0:00 Uhr*
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des Aktienbesitzes Sorge zu tragen und
empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten,
haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall haben sich die
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen
rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär
anmelden zu lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut,
einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen
(§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), eine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 27, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2017 Dow Jones News
