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DGAP-HV: KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.12.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KROMI Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KROMI Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.12.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-10-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KROMI Logistik AG Hamburg ISIN DE000A0KFUJ5 
 
Sehr geehrte Aktionärin, 
sehr geehrter Aktionär, 
 
hiermit laden wir Sie zu der am 
 
Donnerstag, dem 07. Dezember 2017, um 11:00 Uhr 
(Einlass ab 10:00 Uhr) 
im Steigenberger Hotel Hamburg 
8. Etage, Saal 'Über den Dächern Hamburgs' 
Heiligengeistbrücke 4 
20459 Hamburg 
 
stattfindenden 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2016/2017. Vorlage des 
   Lageberichts der KROMI Logistik AG sowie des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016/2017. Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 
   4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst. Der Aufsichtsrat hat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Regelungen ist daher keine 
   Beschlussfassung hierüber vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 in 
   Höhe von EUR 6.442.896,74 in voller Höhe auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017/2018 zu wählen. 
 
*Unterlagen* 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, 
die Tagesordnung der Hauptversammlung sowie die 
Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG 
sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über 
die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.kromi.de 
 
im Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 
'AGM' zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft in 22419 Hamburg, Tarpenring 11, und in 
der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die 
Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den Aktionären auf 
Anfrage auch kostenlos zugesandt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 
4.124.900,- und ist eingeteilt in 4.124.900 
Inhaber-Stückaktien ohne Nennwert. Jede Aktie gewährt 
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft 
besitzt keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt daher 4.124.900. 
 
*Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich unter Vorlage des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bis spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung 
nicht mitgerechnet wird, d.h. bis *spätestens 30. 
November 2017 (24:00 Uhr)* in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
unter der folgenden Adresse angemeldet haben: 
 
 KROMI Logistik AG 
 c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
 FMS CA / CS 
 Am Markt 14-16 
 28195 Bremen 
 Telefax: +49 (0) 421 - 36 03 - 153 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, dies ist 
der 16. November 2017, 0:00 Uhr (Record Date), beziehen 
und muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erbracht 
werden. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Diese sind reine Organisationsmittel und 
sollen den Aktionären die Teilnahme und die Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erleichtern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Ferner ist der Nachweisstichtag kein relevantes 
Datum für die Dividendenberechtigung; für diese ist der 
tatsächliche Aktienbesitz am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut, eine 
Vereinigung von Aktionären oder den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben 
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre 
können zur Vollmachterteilung die Formulare verwenden, 
die sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
 
Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung 
durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher 
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form 
von Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen ggf. mit diesen 
abzustimmen. 
 
Vollmachten, ihr Widerruf sowie der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per 
E-Mail an die im Formular genannte Adresse übermittelt 
werden. 
 
Diese Adresse lautet: 
 
 Hauptversammlung2017@kromi.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind bis zum Ablauf des 06. Dezember 2017 
(eingehend) an die im Formular genannte Anschrift zu 
senden. Diese Anschrift lautet: 
 
 KROMI Logistik AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0) 89 - 30 90 37 - 4675 
 E-Mail: Hauptversammlung2017@kromi.de 
 
Im Übrigen gelten die Ausführungen zur 
Stimmrechtsvertretung sinngemäß. 
 
*Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der 
Versammlung, also bis zum 06. November 2017 (24:00 Uhr) 
zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist an folgende Adresse 
zu richten: 
 
 KROMI Logistik AG 
 Tarpenring 11 
 22419 Hamburg 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse www.kromi.de im 
Bereich 'KROMI Investor Relations' unter der Rubrik 
'AGM' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 27, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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