Frankfurt am Main (ots) - Seit dem Frühjahr 2017 gilt in Baden-Württemberg die neue Luftqualitätsverordnung für Kleinfeuerungsanlagen. Damit erlaubt die Landesregierung den Betrieb von modernen holzbefeuerten Festbrennstoffgeräten in Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.
Unter die Erlaubnis fallen alle modernen Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine sowie Pelletöfen, Herde und Backöfen, die seit dem 1. Januar 2015 im Handel erhältlich sind. Auch alle Geräte, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden und bereits die Emissionsanforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllen, zählen dazu.
Der Hintergrund: Moderne Festbrennstoffgeräte, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als ihre Vorgänger aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Heizen mit Holz: Positives Signal auch aus Berlin
In seiner aktuellen Emissionsberichterstattung zeigt das Umweltbundesamt zudem auf, dass die Emissionen der rund elf Millionen Festbrennstoffgeräte in Deutschland seit dem Jahr 2010 deutlich zurückgegangen sind. Den neuen Zahlen zufolge sind diese im Zeitraum von 2010 bis 2015 absolut um rund ein Drittel gesunken.
Der stetige Rückgang basiert im Wesentlichen auf dem Erfolg der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Novelle der 1. BImSchV. Die Verordnung führt dazu, dass insbesondere ältere Holzfeuerstätten, die den Großteil der Emissionen verursachen, in mehreren Stufen bis zum Jahr 2024 stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Durch den steten Austausch ist für die Zukunft eine weitere Verringerung der Feinstaubemissionen durch Holzfeuerrungen zu erwarten.
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Kontakt: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. Daniel Jung Referent Wirtschaft Lyoner Str. 9 D-60528 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105 Fax: +49 (0)69 25 62 68-100 E-Mail: info@hki-online.de Internet: www.ratgeber-ofen.de Pressekontakt: Dr. Schulz Public Relations GmbH Dr. Volker Schulz Berrenrather Str. 190 D-50937 Köln Tel.: +49 (0)221 42 58 12 Fax: +49 (0)221 42 49 880 E-Mail: info@dr-schulz-pr.de
Unter die Erlaubnis fallen alle modernen Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine sowie Pelletöfen, Herde und Backöfen, die seit dem 1. Januar 2015 im Handel erhältlich sind. Auch alle Geräte, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden und bereits die Emissionsanforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllen, zählen dazu.
Der Hintergrund: Moderne Festbrennstoffgeräte, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als ihre Vorgänger aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Heizen mit Holz: Positives Signal auch aus Berlin
In seiner aktuellen Emissionsberichterstattung zeigt das Umweltbundesamt zudem auf, dass die Emissionen der rund elf Millionen Festbrennstoffgeräte in Deutschland seit dem Jahr 2010 deutlich zurückgegangen sind. Den neuen Zahlen zufolge sind diese im Zeitraum von 2010 bis 2015 absolut um rund ein Drittel gesunken.
Der stetige Rückgang basiert im Wesentlichen auf dem Erfolg der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Novelle der 1. BImSchV. Die Verordnung führt dazu, dass insbesondere ältere Holzfeuerstätten, die den Großteil der Emissionen verursachen, in mehreren Stufen bis zum Jahr 2024 stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Durch den steten Austausch ist für die Zukunft eine weitere Verringerung der Feinstaubemissionen durch Holzfeuerrungen zu erwarten.
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