Mainz (ots) - Denk- und Wertewelten werden da nun zusammenstürzen wie Kartenhäuser, und manche werden fürchten, vom Glauben abfallen zu müssen: Sagt nicht die Bibel, dass Gott die Menschen als Mann und Frau schuf? Aber die Fakten sind eindeutig. Geschätzt 80 000 Menschen in Deutschland, so sagt die Wissenschaft, sind aufgrund eines bestimmten Chromosomensatzes weder dem männlichen noch dem weiblichen, sondern eben jenem dritten Geschlecht zugehörig. In beispielhafter Klarheit hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Menschenwürde, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Diskriminierungsverbots herausgearbeitet. Karlsruhe hat damit einmal mehr bewiesen, dass sich nicht nur die Menschen nach den Gesetzen zu richten haben, sondern dass sich bisweilen Gesetze an den Menschen neu orientieren müssen, weil sich gesellschaftliche oder naturwissenschaftliche Erkenntnisse und Gegebenheiten verändern können. Dass die Mühen der Alltagsbürokratie und die Gefahr faktischer Diskriminierung damit noch nicht überwunden sind, ist auch klar. Aber ein Grundstein ist gelegt. Das Gericht hat also ein historisches Urteil gesprochen, ein wichtiges und gutes. Das bedeutet nicht, dass nun künftig jedwede neue gesellschaftliche, in Sonderheit sexuelle, oder medizinische Denkrichtung wie von selbst grundgesetzlichen Schutz beanspruchen könnte. Jeder Einzelfall ist zu prüfen. Und es bedeutet auch nicht, dass in intoleranter Weise auf diejenigen herabgeschaut werden dürfte, deren Wertewelt mit einem solchen Urteil zusammenzubrechen droht.
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