LAUSANNE (dpa-AFX) - Der Autokonzern BMW
Der Fall schwelte seit 2010, als die Wettbewerbskommission eine Untersuchung eröffnete: Es ging darum, dass BMW europäischen Händlern jahrelang untersagt hatte, Neuwagen in die Schweiz zu verkaufen. Kunden hatten bei Schweizer BMW-Händlern bis zu einem Viertel mehr für ihre Autos gezahlt und sich beschwert. Ohne Direkt- und Parallelimporte sei der Wettbewerb in der Schweiz erheblich beeinträchtigt gewesen, hatte die Wettbewerbskommission moniert. Sie verhängte die Strafe 2012. BMW hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich vor Gericht gewehrt./oe/DP/stb
ISIN DE0005190003
AXC0208 2017-11-10/14:25