HAMM (AFP)--Ein peruanischer Kleinbauer hat mit seiner Klimaklage gegen den Energieriesen RWE einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm stufte die Klage im Berufungsverfahren am Montag als "schlüssig" ein, eine Beweisaufnahme sei "wahrscheinlich". Der Landwirt Saúl Luciano Lliuya verlangt vom Energiekonzern RWE, sich an den Kosten für einen Überflutungsschutz seines Hauses zu beteiligen. In erster Instanz war er gescheitert.
Lliuyas Anwältin Roda Verheyen und die Entwicklungsorganisation Germanwatch erklärten, das Gericht habe "Rechtsgeschichte" geschrieben. "Das Gericht hat anerkannt, dass das deutsche Zivilrecht auch für die Verursacher des Klimawandels gilt", sagte der Vorsitzende von Germanwatch, Klaus Milke, der Nachrichtenagentur AFP. Das sei eine "gute Nachricht" für viele andere potenzielle Kläger. Germanwatch berät die Kläger.
Lliuya hatte geklagt, weil ein See oberhalb seiner Heimatstadt Huarez in den Anden durch das Schmelzen eines Gletschers überzulaufen droht. Grund des Gletscherschmelzens sei der Klimawandel, den RWE durch den CO2-Ausstoß seiner Kraftwerke mitverursacht habe. Lliuya fürchtet, dass sein Haus überflutet wird. Bereits in der Vergangenheit habe es durch Erdbeben und Erdrutsche Überschwemmungen gegeben. Der Wasserstand sei nun gefährlich hoch.
Lliuya und seine Anwältin schätzen, dass RWE für 0,47 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Der Landwirt fordert, dass RWE die Kosten für künftige Schutzmaßnahmen tragen müsse - und zwar entsprechend dem Anteil des Unternehmens am weltweiten CO2-Ausstoß. Das seien 17.000 Euro für einen Gemeindeverbund und gut 6.400 Euro, die er selbst schon für Schutzmaßnahmen an seinem Haus ausgegeben hat.
Der Kleinbauer sagte vor der Verhandlung: "Was wir fordern, ist kurzfristig mehr Schutz und ein Absenken der Risiken." Langfristig verursache der Klimawandel in seiner Heimat aber ein noch größeres Problem: Wassermangel. "Das ist das Schlimmste."
Das Essener Landgericht hatte die Klage Mitte Dezember in erster Instanz zurückgewiesen, weil die Anträge teils nicht genau genug bestimmt waren. Außerdem gebe es zahllose Emittenten von Treibhausgasen, weshalb es keine direkte Verursachungskette zwischen einem einzelnen Emittenten und den Schäden von Lliuya gebe.
Ein Sprecher von RWE sagte dazu, natürlich sei dem Konzern "das Schicksal von Herrn Lliuya nicht egal". "Aber wir stehen zu unserer Auffassung, dass ein einzelner nicht für das haftbar gemacht werden kann, was von unzähligen weltweit verursacht wird." Die Anwälte von RWE haben nun die Möglichkeit, sich schriftlich zur Einschätzung des Gerichts zu äußern. Am 30. November will das OLG Hamm verkünden, ob das Verfahren in die Beweisaufnahme geht oder nicht.
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November 13, 2017 11:52 ET (16:52 GMT)