mybet Holding SE: Starke Belastung der bereits sehr angespannten Liquiditätslage durch Gerichtsurteil. Kurzfristige Zahlungsverpflichtung von rund 295.000 Euro
DGAP-Ad-hoc: mybet Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Finanzierung mybet Holding SE: Starke Belastung der bereits sehr angespannten Liquiditätslage durch Gerichtsurteil. Kurzfristige Zahlungsverpflichtung von rund 295.000 Euro 13.11.2017 / 22:09 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
mybet Holding SE: Starke Belastung der bereits sehr angespannten Liquiditätslage durch Gerichtsurteil. Kurzfristige Zahlungsverpflichtung von rund 295.000 Euro
Berlin, 13. November 2017. Heute hat die mybet Gruppe erfahren, dass ein seit 2014 laufendes Gerichtsverfahren in Slowenien in zweiter Instanz entschieden wurde. Aus dem Urteil folgt ein kurzfristig vollstreckbarer Anspruch gegen die Personal Exchange International Ltd., eine Konzerngesellschaft der mybet Gruppe, auf Zahlung von Poker-Gewinnen in Höhe von rund 227.000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 64.000 Euro an einen mybet Kunden. Zudem muss mybet die Gerichtskosten im niedrigen vierstelligen Bereich tragen. Die kurzfristige Vollstreckbarkeit der Forderung bedeutet eine starke Belastung für die bereits sehr angespannte Liquiditätslage der mybet Gruppe im laufenden Geschäftsjahr 2017. Die mybet Gruppe hatte vor wenigen Tagen einen kurzfristigen Überbrückungskredit in Höhe von 500.000 Euro aufgenommen.
Beklagte war die Personal Exchange International Ltd. Die mybet Gruppe ist weiterhin der Meinung, dass dieses Urteil nicht gerechtfertigt ist und behält sich vor dagegen in Revision zu gehen. Eine solche Revision würde aber nicht zu einem Aufschub der Zahlungsverpflichtung führen.
Die mybet Gruppe hatte in ihrer Bilanz eine Rückstellung gebildet, die in etwa der Höhe der Forderung entspricht. Somit hat das Urteil lediglich einen Effekt auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe der Zinsen und Gerichtskosten.
Wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. November 2017 veröffentlicht, ist der voraussichtliche Stand der Konzernliquidität zum Jahresende direkt abhängig von der Durchführung und dem Umfang der aktuell diskutierten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Daher kann der Vorstand erst mit der Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung über die Finanzierungsmaßnahmen eine neue Prognose für die Konzernliquidität zum Jahresende veröffentlichen.
Mitteilendes Unternehmen: mybet Holding SE, ISIN DE000A0JRU67, Frankfurter Wertpapierbörse Prime Standard
Mitteilende Person: Markus Peuler, Vorstand der mybet Holding SE
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
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Die mybet Gruppe ist ein in mehreren europäischen Ländern lizenzierter Anbieter von Sportwetten und Online-Casinospielen mit Sitz in Berlin und Standorten in Köln und in Malta. mybet bietet ihre Wett- und Gaming-Produkte über die Internet-Plattform mybet.com sowie per Franchise-System auch in stationären mybet-Wettshops an. Zudem beliefert die Unternehmensgruppe als B2B-Dienstleister regionale Wettanbieter in Europa und Afrika. Die mybet Holding SE ist die Muttergesellschaft der mybet Gruppe. Die Aktien der mybet Holding SE (ISIN DE000A0JRU67) sind an der Frankfurter
Wertpapierbörse im Prime Standard notiert. Weitere Informationen unter www.mybet-se.com | www.mybet.com |
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Kontakt mybet Holding SE Sebastian Bucher Investor & Public Relations tel +49 30 22 90 83-161 fax +49 30 22 90 83-150 e-mail sebastian.bucher@mybet.com
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