Die Generalprokuratur prüft die Zuständigkeit der Richterin im Villa Esmara-Prozess, weil hier eine nicht geklärte Rechtsfrage aufgetaucht ist. Dies bestätigte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, auf Anfrage der APA. Möglicherweise wird der Oberste Gerichtshof (OGH) damit befasst. Der Entscheid kann sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...