Volkswagen sieht sich wegen der Durchsuchungen von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung in Büros der Chefetage zu Unrecht am Pranger. Das Unternehmen halte sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes, teilten die Wolfsburger am Mittwoch mit.Den vollständigen Artikel lesen ...