Halle (ots) - Es ist unsinnig und nicht nachvollziehbar, warum eine Ärztin, die diese Leistung öffentlich anbietet, eine Straftat begangen haben soll. Der veraltetet und viel zu weit formulierte Paragraf schafft Unsicherheiten - sowohl für Mediziner als auch Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist zudem ein so intimer Eingriff, dass es Sache der Frau sein sollte, an welche Vertrauensperson sie sich in welcher Form wendet. Keine Frau trifft solch eine Entscheidung leichtfertig. Da hilft es, wenn man im Netz Angebote findet und Kontakt aufnehmen kann.
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