Viele Autofahrer können ihre Kosten für die Autoversicherung durch einen Wechsel reduzieren. Dafür muss aber jetzt gehandelt werden, da der übliche Kündigungstermin der Autoversicherung verstreicht. Bis zum 30. November muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Laut GVI ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern auch vertragliche Bestandteile sind bei einem Wechsel zu beachten, wie z.B. die Rückstufung im Schadensfall.
Die meisten Tarife der Autoversicherungen sehen laut GVI eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat, muss die Kündigung bis zum 30. November dem Versicherer vorliegen. Einen Wechseltipp gibt Siegfried Karle, Präsident der GVI, gleich mit auf den Weg: "Bewahren Sie den Nachweis der Kündigung auf". Nachweis ist ein Faxprotokoll, Einschreibebeleg und Eingangsbestätigungs-Email.
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