Jedes Jahr aufs Neue müssen sich Millionen von Steuerzahlern auf neue Gesetze einstellen. Die Erstellung einer Steuerklärung muss dabei nicht notwendigerweise einfacher werden. Oft genug kommen jedoch neue Einsparmöglichkeiten hinzu, so dass es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat die wichtigsten Änderungen für das kommende Jahr zusammengetragen.
Grundfreibetrag. Zunächst gilt es den neuen Grundfreibetrag zu beachten. Dieser steigt ab 1. Januar 2018 um 180 Euro auf nun 9.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Eheleuten kommt entsprechend die doppelte Summe zum Tragen. Neuerungen gibt es auch beim Kinderfreibetrag. Laut VLH steigt dieser ab 1. Januar 2018 bei Zusammenveranlagung von 4.716 Euro auf 4.788 Euro. Zusätzlich gebe es noch 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Macht insgesamt einen Freibetrag von 7.428 Euro pro Kind.
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