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DGAP-News: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.02.2018 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-12-06 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN DE000A0JL9W6 WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 2. Februar 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017. Vorlage des Lageberichts und des Konzernlageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 HGB a.F. und 315 Abs. 4 HGB a.F. sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017 Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbio.de -> Investor Relations -> Finanzkalender & Corporate Events -> Hauptversammlung 2018 abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2017 und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 in seiner Sitzung am 22. September 2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 von 95.581.972,07 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 12.600.000,00 Dividende von 0,20 EUR je EUR Aktie auf 63.000.000 dividendenberechtigte Stückaktien Vortrag auf neue Rechnung 82.981.972,07 EUR Bilanzgewinn 95.581.972,07 EUR Die Dividende wird am 7. Februar 2018 ausgezahlt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Unternehmensverträgen* Zum Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG ist die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG jeweils alleinige Kommanditistin der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 12113 eingetragenen VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRA 2605 eingetragenen VERBIO Diesel Schwedt GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 15913 eingetragene VERBIO Diesel Bitterfeld Verwaltung GmbH. Persönlich haftende Gesellschafterin der VERBIO Diesel Schwedt GmbH & Co. KG ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 10155 eingetragene VERBIO Diesel Schwedt Verwaltung GmbH. Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG ist jeweils alleinige Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld Verwaltung GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt Verwaltung GmbH. In einem ersten Schritt ist die Durchführung einer formwechselnden Umwandlung der VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH & Co. KG geplant. Die VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG und die VERBIO Diesel Schwedt GmbH & Co. KG werden mit Eintragung des Rechtsformwechsels im Handelsregister Kapitalgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein und sodann als VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH beziehungsweise VERBIO Diesel Schwedt GmbH firmieren. In einem zweiten Schritt sollen die Anteile der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG an der VERBIO Diesel Bitterfeld Verwaltung GmbH in die VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH und die Anteile der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG an der VERBIO Diesel Schwedt Verwaltung GmbH in die VERBIO Diesel Schwedt GmbH eingebracht werden, um diese hiernach auf die VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH beziehungsweise auf die VERBIO Diesel Schwedt GmbH zu verschmelzen. Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und ihre dann 100%-igen Tochtergesellschaften VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH und VERBIO Diesel Schwedt GmbH beabsichtigen, nach Umsetzung der formwechselnden Umwandlung jeweils einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die Gewinnabführungsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und der Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH beziehungsweise der VERBIO Diesel Schwedt GmbH. Der Abschluss der Gewinnabführungsverträge soll nach Zustimmung der Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und der Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH erfolgen. Die Zustimmungen der Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH werden eingeholt werden, sobald die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG alleinige Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH ist. Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG beabsichtigt, als dann alleinige Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH, in deren Gesellschafterversammlungen den Gewinnabführungsverträgen zuzustimmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zustimmung zu den beiden noch abzuschließenden Gewinnabführungsverträgen zwischen jeweils der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und ihren (nach Umsetzung der vorgenannten formwechselnden Umwandlungen) 100%-igen Tochtergesellschaften firmierend unter VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH mit Sitz in Bitterfeld beziehungsweise VERBIO Diesel Schwedt GmbH mit Sitz in Schwedt zu erteilen. Die Gewinnabführungsverträge werden jeweils folgenden Inhalt aufweisen: *Gewinnabführungsvertrag* zwischen der *VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark 18, 06780 Zörbig* *(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 6435)* nachfolgend - *Organträgerin* - und der *... GmbH, ...* *(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts . unter .)* nachfolgend - *Organgesellschaft* - beide zusammen nachfolgend - *Vertragsparteien* - *Präambel* Die Organträgerin ist am Stammkapital der Organgesellschaft in Höhe von insgesamt [...] EUR unmittelbar beteiligt. Sie hält sämtliche Geschäftsanteile an der Organgesellschaft und ist damit deren Alleingesellschafterin. Die Organgesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung aus der [...] GmbH & Co. KG entstanden. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt: *§ 1 Gewinnabführung* (1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich, beginnend rückwirkend ab dem [_Datum der steuerlichen Rückwirkung_1] ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von anderen Rücklagen nach den Absätzen 2 und 3 - der gesamte ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um den nach § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuches ausschüttungsgesperrten Betrag. Die Gewinnabführung darf den in § 301 AktG genannten Betrag nicht überschreiten.
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December 06, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)