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DGAP-News: VERBIO Vereinigte BioEnergie AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 02.02.2018 in Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6,
04109 Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-12-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG Zörbig ISIN
DE000A0JL9W6
WKN A0JL9W Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 2. Februar 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
im Radisson Blu Hotel, Augustusplatz 5-6, 04109
Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des
gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2016/2017. Vorlage des
Lageberichts und des Konzernlageberichts für
die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 HGB a.F. und 315
Abs. 4 HGB a.F. sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2016/2017
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.verbio.de -> Investor Relations ->
Finanzkalender & Corporate Events ->
Hauptversammlung 2018
abrufbar. Diese Unterlagen werden auch auf der
Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine
Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen
unverzüglich und kostenlos erteilt und
zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss zum 30. Juni 2017
und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 in
seiner Sitzung am 22. September 2017 gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so
dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der VERBIO Vereinigte BioEnergie
AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 von
95.581.972,07 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 12.600.000,00
Dividende von 0,20 EUR je EUR
Aktie auf 63.000.000
dividendenberechtigte
Stückaktien
Vortrag auf neue Rechnung 82.981.972,07
EUR
Bilanzgewinn 95.581.972,07
EUR
Die Dividende wird am 7. Februar 2018
ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über den Vorschlag der
Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und deren
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2017/2018 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss von Unternehmensverträgen*
Zum Zeitpunkt der Einladung zur
Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG ist die VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG jeweils alleinige Kommanditistin
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal
unter HRA 12113 eingetragenen VERBIO Diesel
Bitterfeld GmbH & Co. KG und der im
Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin
unter HRA 2605 eingetragenen VERBIO Diesel
Schwedt GmbH & Co. KG. Persönlich haftende
Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld
GmbH & Co. KG ist die im Handelsregister des
Amtsgerichts Stendal unter HRB 15913
eingetragene VERBIO Diesel Bitterfeld
Verwaltung GmbH. Persönlich haftende
Gesellschafterin der VERBIO Diesel Schwedt GmbH
& Co. KG ist die im Handelsregister des
Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 10155
eingetragene VERBIO Diesel Schwedt Verwaltung
GmbH. Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG ist
jeweils alleinige Gesellschafterin der VERBIO
Diesel Bitterfeld Verwaltung GmbH und der
VERBIO Diesel Schwedt Verwaltung GmbH.
In einem ersten Schritt ist die Durchführung
einer formwechselnden Umwandlung der VERBIO
Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG und der VERBIO
Diesel Schwedt GmbH & Co. KG geplant. Die
VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH & Co. KG und die
VERBIO Diesel Schwedt GmbH & Co. KG werden mit
Eintragung des Rechtsformwechsels im
Handelsregister Kapitalgesellschaften in der
Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung sein und sodann als VERBIO Diesel
Bitterfeld GmbH beziehungsweise VERBIO Diesel
Schwedt GmbH firmieren. In einem zweiten
Schritt sollen die Anteile der VERBIO
Vereinigte BioEnergie AG an der VERBIO Diesel
Bitterfeld Verwaltung GmbH in die VERBIO Diesel
Bitterfeld GmbH und die Anteile der VERBIO
Vereinigte BioEnergie AG an der VERBIO Diesel
Schwedt Verwaltung GmbH in die VERBIO Diesel
Schwedt GmbH eingebracht werden, um diese
hiernach auf die VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH
beziehungsweise auf die VERBIO Diesel Schwedt
GmbH zu verschmelzen.
Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und ihre
dann 100%-igen Tochtergesellschaften VERBIO
Diesel Bitterfeld GmbH und VERBIO Diesel
Schwedt GmbH beabsichtigen, nach Umsetzung der
formwechselnden Umwandlung jeweils einen
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die
Gewinnabführungsverträge bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der
Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG und der
Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel
Bitterfeld GmbH beziehungsweise der VERBIO
Diesel Schwedt GmbH. Der Abschluss der
Gewinnabführungsverträge soll nach Zustimmung
der Hauptversammlung der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG und der
Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel
Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt
GmbH erfolgen. Die Zustimmungen der
Gesellschafterversammlungen der VERBIO Diesel
Bitterfeld GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt
GmbH werden eingeholt werden, sobald die VERBIO
Vereinigte BioEnergie AG alleinige
Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld
GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH ist.
Die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
beabsichtigt, als dann alleinige
Gesellschafterin der VERBIO Diesel Bitterfeld
GmbH und der VERBIO Diesel Schwedt GmbH, in
deren Gesellschafterversammlungen den
Gewinnabführungsverträgen zuzustimmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Zustimmung zu den beiden noch
abzuschließenden Gewinnabführungsverträgen
zwischen jeweils der VERBIO Vereinigte
BioEnergie AG und ihren (nach Umsetzung der
vorgenannten formwechselnden Umwandlungen)
100%-igen Tochtergesellschaften firmierend
unter VERBIO Diesel Bitterfeld GmbH mit Sitz in
Bitterfeld beziehungsweise VERBIO Diesel
Schwedt GmbH mit Sitz in Schwedt zu erteilen.
Die Gewinnabführungsverträge werden jeweils
folgenden Inhalt aufweisen:
*Gewinnabführungsvertrag*
zwischen der
*VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Thura Mark
18, 06780 Zörbig*
*(eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Stendal unter HRB 6435)*
nachfolgend - *Organträgerin* -
und der
*... GmbH, ...*
*(eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts . unter .)*
nachfolgend - *Organgesellschaft* -
beide zusammen nachfolgend - *Vertragsparteien*
-
*Präambel*
Die Organträgerin ist am Stammkapital der
Organgesellschaft in Höhe von insgesamt [...]
EUR unmittelbar beteiligt. Sie hält sämtliche
Geschäftsanteile an der Organgesellschaft und
ist damit deren Alleingesellschafterin.
Die Organgesellschaft ist durch formwechselnde
Umwandlung aus der [...] GmbH & Co. KG
entstanden.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien
was folgt:
*§ 1 Gewinnabführung*
(1) Die Organgesellschaft verpflichtet sich,
beginnend rückwirkend ab dem [_Datum der
steuerlichen Rückwirkung_1] ihren ganzen
Gewinn an die Organträgerin abzuführen.
Gewinn ist - vorbehaltlich der Bildung
oder Auflösung von anderen Rücklagen
nach den Absätzen 2 und 3 - der gesamte
ohne die Gewinnabführung entstehende
Jahresüberschuss, vermindert um einen
Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie um
den nach § 268 Abs. 8 des
Handelsgesetzbuches
ausschüttungsgesperrten Betrag. Die
Gewinnabführung darf den in § 301 AktG
genannten Betrag nicht überschreiten.
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December 06, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)
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