Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: PEARL GOLD AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PEARL GOLD AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.01.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-12-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
PEARL GOLD AG Frankfurt am Main ISIN: DE000A0AFGF3 -
WKN: A0AFGF Einladung zur Hauptversammlung
- berichtigte Fassung -
Hiermit berufen wir namens und in Vollmacht der
Aktionäre der Gesellschaft Martagon Investments Ltd.,
Nemo Asset Management Ltd. und Sequoia Diversified
Growth Fund Ltd. aufgrund der ihnen vom Amtsgericht
Frankfurt am Main mit Beschluss vom 22. August 2017 -
Az.: HRB 84285, Fall 32 - erteilten Ermächtigung auf
Mittwoch, den 17. Januar 2018, um 10:00 Uhr
im *Leonardo Royal Hotel Frankfurt, Mailänder
Straße 1, 60598 Frankfurt am Main*
eine Hauptversammlung der PEARL GOLD AG ein.
*TAGESORDNUNG*
1. *Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates*
Die Martagon Investments Ltd., Nemo Asset
Management Ltd. und Sequoia Diversified Growth
Fund Ltd. schlagen vor,
a. Herrn Robert Francis GONINON,
b. Herrn Konstantin von KLITZING,
c. Herrn Pierre ROUX,
d. Herrn Roy Darius MAYBUD,
e. Herrn Chris Simon AINSWORTH und
f. Herrn Alireza MAHDAVI
in Einzelabstimmung mit Wirkung zum Ende der
Hauptversammlung als Mitglieder des
Aufsichtsrats abzuberufen.
2. *Neubestellung des Aufsichtsrates*
Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG besteht
gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern
und setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1
Fall 6, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich
aus Anteilseignervertretern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen
sind. Die Gesellschaft unterliegt nicht der
Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Martagon Investments Ltd., Nemo Asset
Management Ltd. und Sequoia Diversified Growth
Fund Ltd. schlagen vor,
a. Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer
der Nemo Asset Management Ltd., wohnhaft
in Genf/Schweiz,
b. Herrn Gregor HUBLER, Unternehmensberater
als Inhaber der Zermatt Consulting FZ-LLC
in Ras al Khaimah/Vereinigte Arabische
Emirate; Inhaber der A1 Hotel und
Restaurant Grauholz AG, Ittigen/Schweiz,
wohnhaft in Dubai/Vereinigte Arabische
Emirate,
c. Herrn Robert G. FAISSAL,
geschäftsführender Gesellschafter Lebita
Consulting Services LL.C, wohnhaft in
Toronto/Kanada,
d. Herrn Louis COURIOL, Student der
Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in
Rouèn/Frankreich,
e. Herrn Dr. Amadou Baba SY, unabhängiger
Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali,
und
f. Herrn Ifra DIAKIT??, selbständiger Berater
im Computerbereich, wohnhaft in
Bamako/Mali
in Einzelwahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12
Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt.
Herr Gregor HUBLER ist Präsident des
Verwaltungsrates der A1 Hotel- und Restaurant
Grauholz AG, Ittigen/Schweiz. Im Übrigen
gehören die vorgeschlagenen Kandidaten keinem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
oder vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an.
Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen
des § 100 Abs. 5 AktG.
3. *Vertrauensentzug für den Vorstand*
Die Martagon Investments Ltd., Nemo Asset
Management Ltd. und Sequoia Diversified Growth
Fund Ltd. schlagen vor, dem Vorstand Herrn
Michael Reza Pacha das Vertrauen zu entziehen.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt
25.000.000,00 Euro und ist eingeteilt in 25.000.000
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 25.000.000. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
_Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes_
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 27.
Dezember 2017, 0:00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag),
Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweist. Zum Nachweis der Berechtigung
reicht ein in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
bezogen auf den Nachweisstichtag aus. Die Anmeldung und
der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 10. Januar
2018, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle eingehen:
PEARL GOLD AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89 21 02 72 89
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vorsorglich wird die Anmeldestelle die unter der
vorgenannten Adresse zugehenden Anmeldungen und
Anteilsbesitznachweise unverzüglich der Gesellschaft
zuleiten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h., Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag
ist kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle
werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle
unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
_Bevollmächtigung eines Dritten_
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes in der oben
beschriebenen Form erforderlich.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135
AktG bleibt unberührt. Für die Erteilung der Vollmacht
können die Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden,
das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten.
Vollmachtsformulare können auch bei der Anmeldestelle
angefordert werden. Ein Vollmachtsformular kann zudem
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
abgerufen werden. Die Verwendung des
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist
auch, dass die Aktionäre eine gesonderte Vollmacht
ausstellen.
Den Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten
bitten wir Sie, bis zum 15. Januar 2018, 17:00 Uhr MEZ
über die folgenden Kontaktdaten zu übermitteln:
PEARL GOLD AG
c/o Notar Kristof Wilhelm Henrich
Walter-Kolb-Straße 9-11
60594 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 43 05 22 29
E-Mail: notariat@raegm.de
Vorsorglich wird der vorgenannte Notar die unter den
vorgenannten Kontaktdaten zugehenden Nachweise der
Bevollmächtigung unverzüglich der Gesellschaft
zuleiten.
Die Bevollmächtigung kann jedoch auch am Tag der
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle am
Präsenzschalter nachgewiesen werden.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m.
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder
Institution besteht dieses Textformerfordernis nicht.
Allerdings können diese Institute, Vereinigungen und
Personen für ihre eigene Bevollmächtigung besondere
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach
dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen zudem
einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von
diesem nachprüfbar festgehalten werden. Sie muss ferner
vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Die Aktionäre werden darum gebeten, sich in diesen
Fällen rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über
die geforderte Form der Vollmacht abzustimmen. Ein
Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte
weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten
beeinträchtigt allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
Bevollmächtigten zurückweisen.
_Rechte der Aktionäre_
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 Euro erreichen (dies entspricht 500.000
Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und diese
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden.
Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung
des depotführenden Instituts aus. Das Verlangen ist
schriftlich einzureichen und muss bis spätestens zum
Sonntag, 17. Dezember 2017, 24:00 Uhr MEZ, zugehen.
Bitte schicken Sie es an die folgende Adresse:
PEARL GOLD AG
- Der Vorstand -
c/o Notar Kristof Wilhelm Henrich
Walter-Kolb-Straße 9-11
60594 Frankfurt am Main
Vorsorglich wird der vorgenannte Notar die unter der
vorgenannten Adresse zugehenden Ergänzungsverlangen
unverzüglich dem Vorstand der Gesellschaft zuleiten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der PEARL GOLD Aktiengesellschaft unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
zugänglich gemacht.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126
Abs. 1, 127 AktG*
Aktionäre können Anträge zu einzelnen
Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies
gilt auch für Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
(vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3
AktG genannten Berechtigten (dies sind u. a. Aktionäre,
die es verlangen) unter den dortigen Voraussetzungen
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung einen Antrag gegen einen
Vorschlag zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt
hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 2. Januar
2018, 24:00 Uhr MEZ. Ein Antrag braucht nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in
Verbindung mit § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126
Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen.
Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und
Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen
entsprechend.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Anträge oder Wahlvorschläge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
Übermittlung zu stellen, bleibt unberührt. Wir
weisen darauf hin, dass Anträge oder Wahlvorschläge,
die vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort
mündlich gestellt werden.
Weitergehende Erläuterungen zu Anträgen und
Wahlvorschlägen finden sich auf der Internetseite
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
sind ausschließlich zu richten an:
PEARL GOLD AG
c/o Notar Kristof Wilhelm Henrich
Walter-Kolb-Straße 9-11
60594 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 43 05 22 29
E-Mail: notariat@raegm.de
Vorsorglich wird der vorgenannte Notar die unter den
vorgenannten Kontaktdaten zugehenden Anträge und
Wahlvorschläge unverzüglich der Gesellschaft zuleiten.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären (einschließlich des Namens des
Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung)
werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich gemacht.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Im
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat
die Gesellschaft allerdings keine verbundenen
Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann
der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Gründen absehen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG sind im Internet unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
abrufbar.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Die Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach
der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung ebenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der oben genannten Adresse zur
Verfügung gestellt werden.
Berlin, im Dezember 2017
*In Vollmacht der Aktionäre Martagon Investments Ltd.,
Nemo Asset Management Ltd. und Sequoia Diversified
Growth Fund Ltd.*
_Rechtsanwälte Dr. Bertrand Malmendier und Dr. Jörg
Schendel
MALMENDIER Partners, Berlin_
2017-12-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: PEARL GOLD AG
Kurfürstendamm 213
10719 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@pearlgoldag.com
Internet: http://www.pearlgoldag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
637713 2017-12-11
(END) Dow Jones Newswires
December 11, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)
© 2017 Dow Jones News
