DIMOCO PSP erhält Lizenz nach dem Zahlungsdienstegesetz
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat DIMOCO Payment Serviceseine Lizenz gemäß dem Zahlungsdienstegesetz erteilt. Mit dieser Lizenz kann DIMOCO Payment Services Händlern im Rahmen der Finanz-Wertschöpfungskette eine technische Schnittstelle sowie einen einheitlichen Clearing- und Settlement-Prozess für verschiedenste Zahlungsmethoden einschließlich Kreditkarten, Online-Banküberweisungen, SEPA und Debitkarten anbieten.
"Wir unterscheiden uns von den meisten PSPs im globalen Zahlungs-Ökosystem durch unsere persönliche Note", erklärte Boris Kersten, Managing Director bei DIMOCO Payment Services. "Wir überwachen den gesamten Zahlungsvorgang persönlich und proaktiv. Neben der Kontrolle einzelner Transaktionen sprechen wir Empfehlungen aus und ergreifen Maßnahmen, um Rückbuchungen und betrügerische Transaktionen zu minimieren. Dieser Prozess beruht nicht einfach auf einem Algorithmus. Vielmehr spielt beim Schutz der Einnahmen von Händlern das menschliche Element eine entscheidende Rolle."
Das Antragsverfahren für die Lizenz wurde erfolgreich von der österreichischen Anwaltskanzlei PFR, mit Sitz in Wien unter der Leitung von Dr. Bernd Fletzberger, Spezialist für Bank- und Kapitalrecht, begleitet.
Die neue Lizenz gilt gemäß dem Prinzip des "Europäischen Passes" für alle EU- und EAA-Mitgliedsländer.
Über DIMOCO
DIMOCO Payment Services ist ein Zahlungsverkehrsdienstleister (Payment Service Provider, PSP), der länderübergreifende Zahlungen per Kreditkarten, Online-Banküberweisungen, SEPA und Debitkarten für Online-Händler abwickelt. DIMOCO bietet eine Kombination aus Zahlungsmethoden, individuellen, branchenspezifischen Lösungen, Tools für das Management von Transaktionsrisiken sowie flexible Mehrwertservices.
Informationen über die Lizenz: Das Finanzinstitut DIMOCO Payment Services erhielt eine ZaDiG-Lizenz gemäß Punkt 7 der Anlage zur EU-Zahlungsdiensterichtlinie (2007/64/EU).
Weitere Informationen unter: dimoco.eu/paymentservices
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