Viele Autobesitzer erhielten mittlerweile die Beitragsrechnung für ihre Kfz-Versicherung mit Ankündigung einer Beitragserhöhung für das Jahr 2018. Wer die Autoversicherung wechseln möchte und den üblichen Stichtag für die Kündigung Ende November versäumt hat, besitzt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung eine zweite Chance, darauf macht die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aufmerksam.
Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Kfz-Versicherung ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen, heißt es weiter.
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