Der Schöffensenat im Grasser-Prozess hat heute Dienstagnachmittag alle Befangenheitsanträge gegen Richterin Marion Hohenecker abgewiesen. Die Anträge auf Ablehnung der vorsitzenden Richterin sind nicht gerechtfertigt, las Hohenecker die Begründung des Beschlusses vor. "Es entspricht nicht dem Zeitgeist, einer Richterin ...Den vollständigen Artikel lesen ...