Arglistig täusche nur, wem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand auch bewusst ist, "dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen", so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. ...Den vollständigen Artikel lesen ...