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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Steinhoff-Bilanzskandal - erste Anlegerklage mit Musterverfahrensantrag eingereicht

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2017-12-20 / 09:30 
 
*Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* 
 
*Steinhoff-Bilanzskandal: TILP hat am 19.12.2017 die erste Anlegerklage 
gegen die Steinhoff International Holdings N.V. eingereicht und Antrag auf 
Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M. 
gestellt - Schäden in Milliardenhöhe betroffen - Kostenlose Registrierung 
für Anleger und Investoren unter *www.steinhoff-sammelklage.de [1] 
 
_Kirchentellinsfurt_, 20.12.2017 
 
Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger 
Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von 
ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit 
tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) vor 
dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag 
nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein 
Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt 
weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner 
Branche. 
 
Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der 
Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80 
Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste 
sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist 
aktuell nur noch als "Penny Stock" zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12. 
bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet. 
 
Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden 
aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro 
geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret 
begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise 
macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent 
seines Einstandspreises geltend. 
 
Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe 
von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen 
gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind 
alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017. 
Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, 
welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die 
sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. "Weil Steinhoff an der 
Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal 
der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus 
Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des 
Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte 
deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige 
Pflichtverletzungen von Steinhoff", erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss. 
 
"Wer auf dem Frankfurter Börsenparkett um Anleger wirbt, muss sich an die 
Spielregeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, der haftet den 
Investoren auf Schadensersatz. Falsche Bilanzen sind schlicht kein 
Naturereignis", sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. 
"Steinhoff sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu 
seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. 
Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle 
Investoren, um aus eigener Kraft ein KapMuG-Musterverfahren vor dem 
Oberlandesgericht Frankfurt erzwingen zu können. Ein solches Verfahren 
erhöht erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten der Anleger und Investoren 
deutlich, da hier alle Geschädigten gemeinsam für ihre Sache streiten, quasi 
mit der deutschen Sammelkage", fährt Tilp fort. 
 
Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG 
spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 
2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine 
Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige 
Verfahren erhöhen die Erfolgschancen von Anlegern und Investoren deutlich 
und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP-Kanzleien vertreten u. a. die 
jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die 
frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und die Volkswagen AG. Der 
Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des 
Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. TILP 
hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de [2] eingerichtet, auf 
der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann 
weitere Informationen erhalten. 
 
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* 
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp 
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany 
Tel.: +49 7121 9090951 
Fax: +49 7121 9090981 
Mail:medien@tilp.de 
www.tilp.de [3] 
 
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe hier [4]. 
 
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte* 
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine 
der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 
konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von 
Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder 
Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen 
Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und 
Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien 
in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das 
Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE 
zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden 
Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von 
JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl 
institutioneller als auch privater Investoren in bank- und 
kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen 
gehört und . . .das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber 
bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Im 
Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige 
Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet 
"Prozessführung im Bereich Handel und Haftung" geführt. Die Kanzlei hat 
inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des 
Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in 
Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 
erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei 
Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein 
"bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP ist Partner der 
Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), 
Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller 
Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und 
Kartellrechts spezialisiert haben. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise 
und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. 
National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem 
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war 
der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des 
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im 
"wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der 
Spiegel vom 3.3.2008) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen 
die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den 
Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real 
Estate Holding AG (HRE). Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt 
Tilp als "Fachmann für Massenklagen" (11.12.2014) und "Mister KapMuG" 
(18.09.2016). Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des 
Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen 
AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und 
Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen 
Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der 
Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger 
des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und 
Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten 
Finanzmarktnovellierungsgesetz. 
 
*TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* 
Die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP 
Litigation") ist eine Schwesterkanzlei von TILP und führt in Deutschland 
Klageverfahren für institutionelle Investoren im Milliardenbereich. TILP 
Litigation vertritt u.a. in Musterverfahren nach dem KapMuG die jeweilige 
Musterklägerin wegen der "gescheiterten" Übernahme von VW im Jahr 2008 
gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG vor dem OLG 
Celle sowie wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG vor dem OLG 
Braunschweig. 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Schlagwort(e): Unternehmen 
 
2017-12-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 

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December 20, 2017 03:30 ET (08:30 GMT)

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