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DGAP-Media / 2017-12-20 / 09:30
*Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH*
*Steinhoff-Bilanzskandal: TILP hat am 19.12.2017 die erste Anlegerklage
gegen die Steinhoff International Holdings N.V. eingereicht und Antrag auf
Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M.
gestellt - Schäden in Milliardenhöhe betroffen - Kostenlose Registrierung
für Anleger und Investoren unter *www.steinhoff-sammelklage.de [1]
_Kirchentellinsfurt_, 20.12.2017
Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger
Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von
ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit
tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) vor
dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag
nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein
Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt
weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner
Branche.
Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der
Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80
Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste
sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist
aktuell nur noch als "Penny Stock" zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12.
bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet.
Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden
aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro
geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret
begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise
macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent
seines Einstandspreises geltend.
Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe
von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen
gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind
alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017.
Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger,
welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die
sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. "Weil Steinhoff an der
Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal
der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus
Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des
Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte
deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige
Pflichtverletzungen von Steinhoff", erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss.
"Wer auf dem Frankfurter Börsenparkett um Anleger wirbt, muss sich an die
Spielregeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, der haftet den
Investoren auf Schadensersatz. Falsche Bilanzen sind schlicht kein
Naturereignis", sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP.
"Steinhoff sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu
seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten.
Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle
Investoren, um aus eigener Kraft ein KapMuG-Musterverfahren vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt erzwingen zu können. Ein solches Verfahren
erhöht erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten der Anleger und Investoren
deutlich, da hier alle Geschädigten gemeinsam für ihre Sache streiten, quasi
mit der deutschen Sammelkage", fährt Tilp fort.
Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG
spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr
2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine
Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige
Verfahren erhöhen die Erfolgschancen von Anlegern und Investoren deutlich
und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP-Kanzleien vertreten u. a. die
jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die
frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und die Volkswagen AG. Der
Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des
Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. TILP
hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de [2] eingerichtet, auf
der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann
weitere Informationen erhalten.
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH*
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp
Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
Tel.: +49 7121 9090951
Fax: +49 7121 9090981
Mail:medien@tilp.de
www.tilp.de [3]
Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe hier [4].
*TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte*
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine
der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994
konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von
Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder
Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen
Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und
Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien
in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das
Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE
zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden
Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von
JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl
institutioneller als auch privater Investoren in bank- und
kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen
gehört und . . .das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber
bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Im
Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige
Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet
"Prozessführung im Bereich Handel und Haftung" geführt. Die Kanzlei hat
inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des
Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in
Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006
erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei
Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein
"bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP ist Partner der
Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM),
Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller
Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und
Kartellrechts spezialisiert haben. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise
und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz.
National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war
der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im
"wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der
Spiegel vom 3.3.2008) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen
die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den
Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real
Estate Holding AG (HRE). Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt
Tilp als "Fachmann für Massenklagen" (11.12.2014) und "Mister KapMuG"
(18.09.2016). Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des
Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen
AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und
Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen
Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der
Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger
des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten
Finanzmarktnovellierungsgesetz.
*TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH*
Die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP
Litigation") ist eine Schwesterkanzlei von TILP und führt in Deutschland
Klageverfahren für institutionelle Investoren im Milliardenbereich. TILP
Litigation vertritt u.a. in Musterverfahren nach dem KapMuG die jeweilige
Musterklägerin wegen der "gescheiterten" Übernahme von VW im Jahr 2008
gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG vor dem OLG
Celle sowie wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG vor dem OLG
Braunschweig.
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schlagwort(e): Unternehmen
2017-12-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP -
ein Service der EQS Group AG.
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