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DGAP-Media / 2017-12-20 / 09:30 *Pressemitteilung der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* *Steinhoff-Bilanzskandal: TILP hat am 19.12.2017 die erste Anlegerklage gegen die Steinhoff International Holdings N.V. eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gestellt - Schäden in Milliardenhöhe betroffen - Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter *www.steinhoff-sammelklage.de [1] _Kirchentellinsfurt_, 20.12.2017 Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für einen von ihr vertretenen Kläger die erste deutsche Anlegerklage gegen den weltweit tätigen Möbelkonzern Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a.M. eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren einzuleiten. Der 1964 gegründete Möbelkonzern beschäftigt weltweit rund 112.000 Mitarbeiter und gilt als der zweitgrößte seiner Branche. Steinhoff hatte am 05.12.2017 öffentlich Unregelmäßigkeiten in der Bilanz eingeräumt. Der Kurs der Steinhoff-Aktie brach daraufhin um ca. 80 Prozent ein. Auch die Meldung über den Rücktritt von CEO Markus Jooste sorgte nicht nachhaltig für eine Wiederbelebung des Kurses. Die Aktie ist aktuell nur noch als "Penny Stock" zu bewerten. Insgesamt wurden vom 05.12. bis 08.12. zeitweise über 10 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet. Der Kläger macht vor dem LG Frankfurt a. M. einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von 2.000 Steinhoff-Aktien in Höhe von rund 10.000 Euro geltend, welche er im September 2016 und September 2017 gekauft hat. Konkret begehrt er mit der Klage die Rückabwicklung seiner Aktienkäufe, hilfsweise macht er einen sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von 80 Prozent seines Einstandspreises geltend. Nach fester Rechtsüberzeugung von TILP hat sich Steinhoff wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 07.12.2015 bis 05.12.2017. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 05.12.2017 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben. "Weil Steinhoff an der Frankfurter Börse notiert ist, steht unseren Mandanten das komplette Arsenal der deutschen Kapitalmarkthaftung zur Verfügung. Neben Ansprüchen aus Prospekthaftung und dem Ad-hoc-Recht der §§ 37b, 37c des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen unseres Erachtens auch sogenannte deliktische Ansprüche unterschiedlicher Art, jeweils für eigenständige Pflichtverletzungen von Steinhoff", erläutert TILP-Anwalt Maximilian Weiss. "Wer auf dem Frankfurter Börsenparkett um Anleger wirbt, muss sich an die Spielregeln halten. Wer gegen die Regeln verstößt, der haftet den Investoren auf Schadensersatz. Falsche Bilanzen sind schlicht kein Naturereignis", sagt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. "Steinhoff sollte im jetzigen Rechtsstreit die Chance ergreifen, sich zu seiner Verantwortung zu bekennen und Schadenswiedergutmachung zu leisten. Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend private wie institutionelle Investoren, um aus eigener Kraft ein KapMuG-Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erzwingen zu können. Ein solches Verfahren erhöht erfahrungsgemäß die Erfolgsaussichten der Anleger und Investoren deutlich, da hier alle Geschädigten gemeinsam für ihre Sache streiten, quasi mit der deutschen Sammelkage", fährt Tilp fort. Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen von Anlegern und Investoren deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP-Kanzleien vertreten u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und die Volkswagen AG. Der Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. TILP hat eine Plattform unter www.steinhoff-sammelklage.de [2] eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann weitere Informationen erhalten. *TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Andreas W. Tilp Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany Tel.: +49 7121 9090951 Fax: +49 7121 9090981 Mail:medien@tilp.de www.tilp.de [3] Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe hier [4]. *TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte* Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und . . .das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Im Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet "Prozessführung im Bereich Handel und Haftung" geführt. Die Kanzlei hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt Tilp als "Fachmann für Massenklagen" (11.12.2014) und "Mister KapMuG" (18.09.2016). Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. *TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH* Die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP Litigation") ist eine Schwesterkanzlei von TILP und führt in Deutschland Klageverfahren für institutionelle Investoren im Milliardenbereich. TILP Litigation vertritt u.a. in Musterverfahren nach dem KapMuG die jeweilige Musterklägerin wegen der "gescheiterten" Übernahme von VW im Jahr 2008 gegen die Porsche Automobil Holding SE und die Volkswagen AG vor dem OLG Celle sowie wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG vor dem OLG Braunschweig. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schlagwort(e): Unternehmen 2017-12-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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