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DGAP-News: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 15.02.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-12-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Landsberg am Lech
WKN 577410 / ISIN DE0005774103 Hiermit laden wir die
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag,
den 15. Februar 2018 um 10.00 Uhr im *Haus der
Bayerischen Wirtschaft*,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzern-Abschlusses, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2016/2017 mit dem Bericht
des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht
des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik
Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres
2016/2017 in Höhe von EUR 4.259.877,00 zur
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je
dividendenberechtigter Stückaktie, das
entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von
EUR 1.772.965,80, zu verwenden und EUR
2.486.911,20 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch der Aktionäre auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, das heißt am 20.
Februar 2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Metropol
Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017/2018 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von §
4 der Satzung und Ergänzung eines neuen Absatz
5 (Genehmigtes Kapital 2018 mit der Möglichkeit
zum Bezugsrechtsausschluss)*
Nach dem Gesetz kann insgesamt ein genehmigtes
Kapital in Höhe von 50 Prozent des
Grundkapitals bestehen. Maßgebender
Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der Eintragung der
Satzungsänderung über das genehmigte Kapital im
Handelsregister. Das Grundkapital beträgt
derzeit EUR 2.954.943,00.
Das genehmigte Kapital soll ausgehend von einem
Grundkapital in Höhe von EUR 2.954.943,00 in
zulässigem Umfang, also in Höhe von EUR
1.477.471,00, durch entsprechende Änderung
der Satzung und Ergänzung eines neuen Absatz 5
neu geschaffen werden. Bezugsrechtsausschlüsse
sollen dabei unter Anrechnung anderweitiger
während der Laufzeit der Ermächtigung genutzter
Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss für
bis zu 20 Prozent des künftigen Grundkapitals
in Höhe von EUR 2.954.943,00 - entsprechend EUR
590.988,00 - bzw. - falls dieser Wert geringer
ist - des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals möglich
sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu
beschließen:
*§ 4 Absatz 5 der Satzung wird zum Zwecke
der Ermächtigung des Vorstands gem. §§ 202
ff. AktG (Genehmigtes Kapital I) wie folgt
neu eingefügt:*
'(5) Der Vorstand ist ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14.
Februar 2023 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu EUR 1.477.471,00
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis
zu 1.477.471 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Die neuen Aktien sind den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den
Aktionären gem. § 186 Absatz 5 AktG auch
mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
in folgenden Fällen auszuschließen:
* _Für Spitzenbeträge;_
* _bei Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen, insbesondere zur
Gewährung von Aktien zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen
an Unternehmen sowie zum Zwecke des
Erwerbs von Forderungen sowie
Schutzrechten (z.B. Patenten) und
Rechten an solchen Schutzrechten (z.B.
Lizenzen);_
* bei Bareinlagen bis zu einem Betrag,
der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung
oder - falls dieser Wert geringer ist
- des zum Zeitpunkt der Ausnutzung
dieser Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht überschreitet,
wenn der Ausgabebetrag der Aktien den
Börsenpreis der bereits
börsennotierten Aktien der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages nicht wesentlich
unterschreitet. Auf die vorgenannte
10-Prozent-Grenze werden Aktien
angerechnet, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung aufgrund anderer
Ermächtigungen in unmittelbarer oder
entsprechender Anwendung von § 186
Absatz 3 Satz 4 AktG unter
Bezugsrechtsausschluss veräußert
oder ausgegeben wurden ('Anrechnung').
Als Ausgabe von Aktien in diesem Sinne
gilt auch die Ausgabe bzw. Begründung
von Bezugs- und/oder Wandlungsrechten
bzw. -pflichten aus
Schuldverschreibungen und/oder
Genussrechten auf Aktien, wenn diese
Bezugs- und/oder Wandlungsrechte bzw.
-pflichten aufgrund einer Ermächtigung
in entsprechender Anwendung von § 186
Absatz 3 Satz 4 AktG unter
Bezugsrechtsausschluss während der
Laufzeit dieser Ermächtigung
ausgegeben werden. Wird eine ausgeübte
andere Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts im Sinne von § 186 Absatz
3 Satz 4 AktG während der Laufzeit
dieser Ermächtigung von der
Hauptversammlung erneuert, entfällt
die Anrechnung aber in dem Umfang, in
dem die erneuerte Ermächtigung die
Veräußerung oder Ausgabe von
Aktien unter Bezugsrechtsausschluss im
Sinne von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
gestattet.
Der anteilige Betrag am Grundkapital, der
auf Aktien entfällt, die gem. dieser
vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden,
darf damit insgesamt 20 Prozent des im
Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft oder - falls dieser Wert
geringer ist - des im Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht übersteigen. Hierbei
bleiben Bezugsrechtsausschlüsse für
Spitzenbeträge ebenso unberücksichtigt wie
Aktien, die im Rahmen von
Aktienoptionsprogrammen an den Vorstand
oder Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw.
Mitglieder der Geschäftsführung oder
Arbeitnehmer von mit ihr verbundenen
Unternehmen ausgegeben werden bzw.
auszugeben sind. Aktuell bestehen bei der
Gesellschaft keine zu berücksichtigende
Aktienoptionsprogramme.
Auf die vorgenannte 20-Prozent-Grenze
werden Aktien angerechnet, die während der
Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund
anderer Ermächtigungen unter
Bezugsrechtsausschluss veräußert oder
ausgegeben wurden ('Anrechnung'). Als
Ausgabe von Aktien in diesem Sinne gilt
auch die Ausgabe bzw. Begründung von
Bezugs- und/oder Wandlungsrechten bzw.
-pflichten aus Schuldverschreibungen
und/oder Genussrechten auf Aktien, wenn
diese Bezugs- und/oder Wandlungsrechte bzw.
-pflichten aufgrund einer Ermächtigung
unter Bezugsrechtsausschluss während der
Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben
wurden. Wird eine ausgeübte andere
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December 22, 2017 09:06 ET (14:06 GMT)
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