Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Lüneburg (pta019/29.12.2017/15:23) - New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
Lüneburg
Wertpapierkenn-Nr.: 676550 ISIN: DE0006765506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 19.02.2018, Beginn: 10:00 Uhr
im Tagungsraum Bernstein des Hotel Bergström, Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg ein.
Tagesordnung:
1. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92.1
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
3. Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2014 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
4. Verwendung des Bilanzverlustes 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 1.402.876,93 auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
7. Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2015 und 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zu wählen.
8. Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Bernd Günther, Hamburg, Siegfried Deckert, Reppenstedt, Horst Wrede, Neu Wulmsdorf, und Christian Gloe, Hamburg, zusammen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates werden daher vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet, endet die Amtszeit des Herrn Arie Hendriks.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Thorsten Liebhart, Seevetal Unternehmensberater bei der K + H Business Partner GmbH, Hamburg
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Keine weiteren Mandate
Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet (vgl. § 7 Abs. 2 der Satzung).
9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 sowie über die Änderung der Satzung
Die Satzung enthält in § 4 Abs. 2 ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2008/I), das den Vorstand ermächtigte, das Grundkapital um bis zu EUR 1.621.977,75 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese derzeit geltende Ermächtigung lief am 26.11.2013 aus. Die Satzung enthält in § 4 Abs. 5 ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2011/I), das den Vorstand ermächtigte, das Grundkapital um bis zu EUR 2.655.865,98 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese derzeit geltende Ermächtigung lief am 16. März 2016 aus.
Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Februar 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 4.277.843,73 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
1. zum Ausschluss von Spitzenbeträgen; 2. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; 3. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Zwecks Anpassung der Organisationsstruktur an die Satzung enthalten in § 7 Abs. 1.
Ausgelegte Unterlagen
- Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats - der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg
eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 29. Januar 2018, 24:00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG c/o Otto M. Schröder Bank AG Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg Fax: +49 (0)40 34 06 71 E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 29. Januar 2018, 24:00 Uhr (MEZ), beziehen.
Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen (§ 126b BGB).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 29, 2017 09:23 ET (14:23 GMT)
Lüneburg (pta019/29.12.2017/15:23) - New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
Lüneburg
Wertpapierkenn-Nr.: 676550 ISIN: DE0006765506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 19.02.2018, Beginn: 10:00 Uhr
im Tagungsraum Bernstein des Hotel Bergström, Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg ein.
Tagesordnung:
1. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92.1
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
3. Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2014 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
4. Verwendung des Bilanzverlustes 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 1.402.876,93 auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
7. Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2015 und 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zu wählen.
8. Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Bernd Günther, Hamburg, Siegfried Deckert, Reppenstedt, Horst Wrede, Neu Wulmsdorf, und Christian Gloe, Hamburg, zusammen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates werden daher vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet, endet die Amtszeit des Herrn Arie Hendriks.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Thorsten Liebhart, Seevetal Unternehmensberater bei der K + H Business Partner GmbH, Hamburg
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: Keine weiteren Mandate
Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet (vgl. § 7 Abs. 2 der Satzung).
9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 sowie über die Änderung der Satzung
Die Satzung enthält in § 4 Abs. 2 ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2008/I), das den Vorstand ermächtigte, das Grundkapital um bis zu EUR 1.621.977,75 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese derzeit geltende Ermächtigung lief am 26.11.2013 aus. Die Satzung enthält in § 4 Abs. 5 ein Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2011/I), das den Vorstand ermächtigte, das Grundkapital um bis zu EUR 2.655.865,98 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese derzeit geltende Ermächtigung lief am 16. März 2016 aus.
Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Februar 2023 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 4.277.843,73 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:
1. zum Ausschluss von Spitzenbeträgen; 2. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; 3. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Zwecks Anpassung der Organisationsstruktur an die Satzung enthalten in § 7 Abs. 1.
Ausgelegte Unterlagen
- Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats - der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg
eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 29. Januar 2018, 24:00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG c/o Otto M. Schröder Bank AG Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg Fax: +49 (0)40 34 06 71 E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 29. Januar 2018, 24:00 Uhr (MEZ), beziehen.
Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen (§ 126b BGB).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 29, 2017 09:23 ET (14:23 GMT)