FRANKFURT (Dow Jones)--Volkswagen muss im Streit um einen Sonderprüfer in der Dieselaffäre eine Schlappe einstecken. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag des Automobilkonzerns auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidung sei unanfechtbar.
Das Unternehmen hatte in Karlsruhe beantragt, dass der vom Oberlandesgericht (OLG) Celle berufene Sonderprüfer keinesfalls tätig werden dürfe, solange seine Verfassungsbeschwerde dagegen in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden sei.
VW habe nicht substantiiert dargelegt, dass ihr für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werde, ein schwerer Nachteil drohe. Zudem sei die Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt worden, begründeten die Richter die Ablehnung des Antrags.
Zur Verfassungsbeschwerde äußerte sich das Gericht nicht näher. In der Entscheidung zu der geforderten einstweiligen Anordnung hieß es nur, die erhobene Verfassungsbeschwerde sei weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet.
Ein Unternehmenssprecher wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht weiter zu Details äußern.
Das OLG Celle hatte im November entschieden, dass im Skandal rund um den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG ein unabhängiger Sonderprüfer zur Aufklärung beitragen soll. Konkret untersucht werden sollen eine mögliche verspätete Information des Kapitalmarktes und daraus resultierende mögliche Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/bam/raz
(END) Dow Jones Newswires
December 29, 2017 10:28 ET (15:28 GMT)
Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.