Halle (ots) - Zensur als Kollateralschaden - von Anfang an hatten Kritiker davor gewarnt. Gewarnt hatten sie auch davor, die juristische Prüfung der Meinungsäußerungen nicht den Gerichten, sondern Facebook und Twitter zu überlassen. Zu recht. Die Bemerkung Storchs ist rassistisch, verlogen und demagogisch, aber ob es sich um eine strafbare Volksverhetzung handelt, ist umstritten. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist Figuren wie Storch und ihren rechtsradikalen Volksgenossen, ist auch der verbalen Kloake, mit der sie das Netz befüllen, kaum beizukommen.
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