Frankfurt - Ab 6. Januar 2018 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch zu erfahren, ob sie fair bezahlt werden. Grundlage ist das Entgelttransparenzgesetz, das bereits im Sommer 2017 verabschiedet wurde und allen Frauen und Männern einen individuellen Auskunftsanspruch sichert, wenn sie in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten, so die IG Metall in einer aktuellen Pressemitteilung.Den vollständigen Artikel lesen ...