DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.02.2018 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.02.2018 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-01-08 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 21. Februar 2018, um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr) in der Stadthalle Sindelfingen, Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2017 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2017 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/2017 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016/2017 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 39.523.737,13 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 2,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 14.165.637,13 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 26. Februar 2018. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018* Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bertrandt Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen. *Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5:* Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft zum 30. September 2017 und der Lagebericht, der Konzern-Abschluss zum 30. September 2017 und der Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/2017 sowie der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Bertrandt Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zudem gemäß § 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung am 21. Februar 2018 ausliegen. *Rechte von Aktionären* *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Bertrandt Aktiengesellschaft Herr Dr. Markus Götzl Birkensee 1, 71139 Ehningen Telefax: +49 7034 656-4488 E-Mail: markus.goetzl@de.bertrandt.com Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum 6. Februar 2018, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall, - soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, - wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, - wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, - wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, - wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird oder - wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl eines Abschlussprüfers gelten die vorstehenden Absätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass ein Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 Satz 1 und 2 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten Gründe hinaus auch dann nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. *Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 21. Januar 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von dem Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen. *Angaben zum Gesellschaftskapital* Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.143.240 EUR ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 10.143.240 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 10.143.240 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zu, insbesondere kein Stimmrecht; sie hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 51.951 eigene Stückaktien. *Teilnahme an der Hauptversammlung*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 14.
Februar 2018, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden
Adresse zugehen:
Bertrandt AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 7185-9240
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen ist nach § 15 Abs. 2 der Satzung nachzuweisen.
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
31. Januar 2018 beziehen und der Gesellschaft bis
spätestens 14. Februar 2018, 24:00 Uhr, unter der
nachstehenden Adresse zugehen:
Bertrandt AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 7185-9240
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder für die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei
wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der
insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten
abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht
folgende Adresse zur Verfügung:
Bertrandt AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 7185-9240
E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der
Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch
einen von der Gesellschaft beauftragten
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem
Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der
Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine
Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts in Textform erteilt werden. Das zu
benutzende Formular kann im Internet unter
www.bertrandt.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung' abgerufen oder bei Herrn Dr. Markus
Götzl unter der vorstehend genannten Adresse
angefordert werden. Vollmacht und Weisungen müssen
zusammen mit der Eintrittskarte zu der Hauptversammlung
spätestens am 20. Februar 2018, 18:00 Uhr, bei der
Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen
sein:
Bertrandt AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 7185-9240
E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Nach dem 20. Februar 2018, 18:00 Uhr, können erteilte
Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die
vorstehend genannte Adresse nicht mehr geändert werden.
Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung
bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des
von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters
müssen die Anmeldung des Aktionärs und die
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen form-
und fristgerecht zugehen.
Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung
teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung
verlassen müssen, die Möglichkeit bestehen, einem von
der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter
mittels eines anderen, von der Gesellschaft dafür
vorgesehenen Formulars Vollmacht und bestimmte
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen
zurückweisen.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung (u.a. die
in § 124a AktG genannten Informationen) und
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.bertrandt.com
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung'.
Ehningen im Dezember 2017
*Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen*
_Der Vorstand_
2018-01-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bertrandt Aktiengesellschaft
Birkensee 1
71139 Ehningen
Deutschland
E-Mail: Markus.Goetzl@DE.BERTRANDT.com
Internet: http://www.bertrandt.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
643579 2018-01-08
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January 08, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
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