BERLIN (Dow Jones)--Nach Einschätzung gerichtlich bestellter Gutachter gehen die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Gewinnsenkungen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen zu weit. Das Gutachten der Wirtschaftsprüfer Warth & Klein Grant Thornton hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in Auftrag gegeben, das ab dem 17. Januar über die Klagen von Energie- und Stadtwerken verhandelt. Dow Jones Newswires hatte Einblick in dieses Papier.
Die Eigenkapitalverzinsung für neue Leitungen liegt nach Beschluss der Netzagentur nur noch bei 6,91 Prozent und den bestehenden Strängen bei 5,12 Prozent. Bislang erhielten die Netzbetreiber Zinssätze von 9,05 Prozent beziehungsweise 7,14 Prozent. Die neuen Sätze gelten für fünf Jahre ab 2018 für Gasleitungen und ab 2019 für Stromleitungen.
Die Kürzung geht den Unternehmen viel zu weit und laut Einschätzung der Fachleute haben sie mit dieser Einschätzung recht. Danach ist bei Neuanlagen eine Eigenkapitalrendite von 6,27 Prozent nach Steuern angemessen. Vor Steuern entspricht dies etwa 7,7 Prozent - rund 0,8 Prozentpunkte mehr, als die Netzagentur den Betreibern zubilligen will. Das würde gegenüber den Bescheiden der Netzagentur ein Plus von etwa 800 Millionen Euro über die fünfjährige Regulierungsperiode bedeuten. Zuerst hatte die Zeitung Die Welt über das Gutachten berichtet.
Die Beamten hatten die Renditen mit dem Hinweis auf die historisch niedrigen Zinsen für Kredite begründet.
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January 08, 2018 12:14 ET (17:14 GMT)
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