BERLIN (Dow Jones)--Wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Reform der Grundsteuerberechnung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schnelle Rechtssicherheit gefordert. Sie erwarte sich von dem Termin "erste Erkenntnisse für eine Neugestaltung der Steuer und der hierfür zur Verfügung stehenden Übergangszeit", erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, am Donnerstag in Berlin.
Hintergrund sind die jahrzehntealten Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer. Im Westen wird dabei auf Werte aus dem Jahre 1964, im Osten gar auf Werte aus 1935 abgestellt. Dies wird seit gut einem Jahrzehnt vom Bundesfinanzhof moniert und für verfassungswidrig gehalten. Das Verfassungsgericht muss nun am Donnerstag kommender Woche über drei sogenannte Richtervorlagen des Bundesfinanzhofes sowie zwei Verfassungsbeschwerden entscheiden.
Selbstverschulden der Politik
Der Bundesrat hatte bereits Anfang November 2016 gegen die Stimmen von Bayern und Hamburg einen Gesetzentwurf mit einem Reformvorschlag verabschiedet. Ziel der geplanten Reform war eine aufkommensneutrale Neuregelung der Grundsteuer, die mit rund 13 Milliarden Euro nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle der Kommunen ist. Obwohl es sich um eine Ländersteuer handelt, steht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu. Der Bundestag befasste sich allerdings nicht mit der Sache.
Tillmann verwies auf den Zeitdruck. Egal welches Bewertungsmodell zum Zuge komme: "Die Neubewertung von Millionen von Grundstücken wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen", meinte die CDU-Abgeordnete. Eine "Neujustierung der Grundsteuer" müsse das Aufkommen der Kommunen sichern und Eigentümer und Mieter vor Abgabensteigerungen bewahren. "Eine weitere Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen Anstiegs der Nebenkosten durch die Grundsteuer muss verhindert werden", erklärte Tillmann. Belastungssteigerungen um bis das 40-fache - wie von ersten Verbänden prognostiziert - seien nicht hinnehmbar und stünden dem Ziel entgegen, bezahlbares Wohnen auch in Innenstädten zu ermöglichen.
Die kommunalen Spitzenverbände stehen hinter dem Vorschlag des Bundesrates. Demnach sollen die künftigen Bodenrichtwerte mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert werden. Erst auf den sich so ergebenden Steuermessbetrag soll dann der jeweilige gemeindliche Hebesatz angewendet werden, um die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. "Die Steuermesszahlen und die Hebesätze sind die Stellschrauben, um die Reform aufkommensneutral umzusetzen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.
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January 11, 2018 11:20 ET (16:20 GMT)
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