Bern - Schweizer Unternehmen sollen Bussen, die im Ausland gegen sie verhängt werden, nicht von den Steuern absetzen können. Das hat der Ständerat entschieden. Er folgte damit der Minderheit und dem Bundesrat.
Als Erstrat hiess die kleine Kammer am Mittwoch einen Gesetzesentwurf des Bundesrates mit 30 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission hätte ausländische Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen abzugsfähig machen wollen, unterlag aber klar.
Extreme befriedigten nicht
Das Abzugsfähigkeit sorgte im Zusammenhang mit den Bussen für Schweizer Banken in den USA für Diskussionen. Heute ist nicht explizit geregelt, ob Abzüge von den Steuern zulässig sind oder nicht. Die Kantone handhaben die Frage unterschiedlich. Das Parlament hat beim Bundesrat eine Vorlage bestellt, um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Nicht bestritten war, dass im Inland verhängte Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen nicht abzugsfähig sind. Hingegen wollte die Mehrheit der Wirtschaftskommission Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen abzugsfähig machen, sofern sie im Ausland verhängt wurden.
Damit lieferte sie dem Rat reichlich Debattierstoff. Dass nun aber nur die Extreme "Zulassung" und "Nichtzulassung" zur Debatte standen, befriedigte die Ständeräte nicht. Ruedi Noser (FDP/ZH) plädierte für eine Beurteilung von Fall zu Fall und für eine bessere Lösung. "Es ...
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