DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.03.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 02.03.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-01-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Andernach
ISIN DE0005658009 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach,
die am Freitag, dem 2. März 2018, 10:00 Uhr, im Hotel
Pullman Cologne, Helenenstr. 14, 50667 Köln,
stattfindet.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2016/2017, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §
172 AktG am 13. November 2017 gebilligt und
den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss und
Lagebericht, der Bericht des Vorstands mit
den Erläuterungen übernahmerechtlicher
Angaben sowie der Bericht des Aufsichtsrats
sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2016/2017*
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2016/2017 soll eine Dividende von 0,75 Euro
zuzüglich eines Bonus in Höhe von 2,00 Euro
je Stückaktie ausgeschüttet werden. Die
Dividende soll entsprechend § 58 Abs. 4, Satz
2 AktG am 7. März 2018 ausgezahlt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2016/2017 in Höhe von 48.497.890,79 Euro wie
folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer 48.400.000,00 Euro
Dividende von 0,75 Euro
zuzüglich eines Bonus
von 2,00 Euro je
Stückaktie:
* Vortrag auf neue 97.890,79 Euro
Rechnung:
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016/2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern für das
Geschäftsjahr 2016/2017*
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die
entweder zusätzliche Organfunktionen bei
Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns
innehaben oder aber leitende Angestellte des
thyssenkrupp Konzerns sind, erhalten keine
Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei
der Gesellschaft. Der nachfolgende
Vergütungsvorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat betrifft daher nur
konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats
der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das
Geschäftsjahr 2016/2017 eine Vergütung für
konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats
von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den
konzernexternen Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden vor.
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 der Satzung
aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern. Mit Ablauf der
Hauptversammlung am 2. März 2018 endet die
Amtszeit der durch die Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Es
ist daher eine Neuwahl der
Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen
und Herren in den Aufsichtsrat zu wählen:
Andreas J. Goss, Meerbusch
Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp
Steel Europe AG
Dr. Thomas Bscher, Köln
Geschäftsführender Gesellschafter der Thomas
Bscher GmbH & Co. Promotion und Handels KG
Dr. Heike Denecke-Arnold, Düsseldorf
Vorsitzende der Geschäftsführung der
thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH
Premal A. Desai, Krefeld
Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp Steel
Europe AG
Ulrike Höffken, Dinslaken
Leiterin Logistik der thyssenkrupp Steel
Europe AG
Andreas de Maizière, Bad Homburg
Selbständiger Unternehmensberater und
Multiaufsichtsrat
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
beschließt. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
7. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftprüfungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.
II. *Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6*
*Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5
AktG*
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidatinnen und Kandidaten sind bei den
nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten
Gesellschaften Mitglieder des gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats und bei den unter b)
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums.
*Andreas J. Goss*, 53 Jahre
a) DEA Deutsche Erdoel AG
Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH
thyssenkrupp Electrical Steel GmbH
thyssenkrupp Rasselstein GmbH
thyssenkrupp Hohenlimburg GmbH
b) keine
*Dr. Thomas Bscher*, 65 Jahre
a) keine
b) VEMAG Verlags- und Medien AG
(Vorsitzender)
*Dr. Heike Denecke-Arnold*, 47 Jahre
a) thyssenkrupp Industrial Solutions AG
thyssenkrupp Materials Processing Europe
GmbH
b) keine
*Premal A. Desai, *48 Jahre
a) thyssenkrupp Rasselstein GmbH
b) TKAS Auto Steel Company Limited, VR China
*Ulrike Höffken*, 58 Jahre
a) thyssenkrupp Bilstein GmbH
b) Haeger & Schmidt Logistics Belgium
N.V./Belgien [seit 1.1.2017]
(vormals RKE N.V./Belgien bis 31.12.2016)
Haeger & Schmidt International GmbH
Haeger & Schmidt Container Line GmbH
*Andreas de Maizière*, 67 Jahre
a) Fürstlich Castell'sche Bank
Credit-Casse-AG (Vorsitzender)
Rheinische Bodenverwaltung AG
(Vorsitzender)
b) Arenberg Consult GmbH (Vorsitzender)
Arenberg Recklinghausen GmbH
(Vorsitzender)
Arenberg Schleiden GmbH (Vorsitzender)
Grundkredit- u. Bodenverwaltung GmbH
(Vorsitzender)
*Angaben zu Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und
Kandidaten haben weder persönliche noch
geschäftliche Beziehungen zur Eisen- und
Hüttenwerke AG, den Organen der Gesellschaft
oder den direkt oder indirekt mit mehr als
10% der stimmberechtigten Aktien der
Gesellschaft beteiligten Aktionären,
insbesondere der thyssenkrupp Steel Europe AG
und der thyssenkrupp AG, mit Ausnahme der
Beziehungen im Zusammenhang mit den
Tätigkeiten als Vorstand oder leitende
Angestellte der thyssenkrupp Steel Europe AG,
die aus den obigen Angaben zu § 125 Absatz 1
Satz 1 AktG ersichtlich sind.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich
vergewissert, dass alle
Kandidaten/Kandidatinnen den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Mandate aufbringen
können.
Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen
Kandidaten/Kandidatinnen sind im Internet
unter
www.ehw.ag
abrufbar.
III. *Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital
eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung -
persönlich oder durch Bevollmächtigte - und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 9. Februar 2018,
00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes
spätestens bis zum Ablauf des 23. Februar
2018 bei der nachstehend genannten Stelle
eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis genügt die Textform.
Anmeldestelle:
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
Telefax: 069 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Üblicherweise übernehmen die
depotführenden Institute die erforderliche
Anmeldung und die Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre
Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges
depotführendes Institut zu wenden und dabei
gleichzeitig eine Eintrittskarte für die
Hauptversammlung zu bestellen.
Der Nachweis über nicht in
Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann
auch von der Gesellschaft oder einem
Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien
ausgestellt werden.
*Verfahren für die Stimmabgabe und
Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch
Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn
weder ein Kreditinstitut, ein diesem
gemäß § 135 Absatz 10 AktG i. V. m. §
125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes Institut
oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Zur Erteilung der Vollmacht kann das zusammen
mit der Eintrittskarte versandte Formular
verwandt werden. Die Vollmacht kann auch
elektronisch per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder
per Fax-Nr. 02632 3097 15 2385 - unter Angabe
der Eintrittskartennummer der Gesellschaft
übermittelt werden. Bei Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, von ihnen gemäß § 135
Absatz 10 AktG i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG
gleichgestellten Instituten oder Unternehmen,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind
Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.
Den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern müssen neben einer
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor
der Hauptversammlung erteilt werden.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf
Verlangen einer Minderheit gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR am
Grundkapital erreichen, das entspricht
195.313 Stückaktien, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 30.
Januar 2018 schriftlich zugegangen sein.
Bitte richten Sie einen entsprechenden Antrag
an die im nachfolgenden Abschnitt angegebene
Adresse.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß den §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG*
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern, die vor der
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden
sollen, sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Eisen- und Hüttenwerke AG
Herrn Torsten Ratschat
Koblenzer Straße 141
56626 Andernach
Bis spätestens zum Ablauf des 15. Februar
2018 bei vorstehender Adresse mit Nachweis
der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden,
soweit sie den anderen Aktionären zugänglich
zu machen sind, im Internet unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem
15. Februar 2018 ebenfalls unter den
genannten Internetadressen veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten und
Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn
sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung
gelangen können, wenn sie während der
Hauptversammlung gestellt werden.
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß §
131 Absatz 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
*Veröffentlichungen auf der
Internetseite/Ergänzende Informationen*
Diese Einladung der Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen und
Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen stehen auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.ehw.ag
oder
www.eisenhuetten.de
über den Link 'Hauptversammlung' zur
Verfügung. Die Einberufung ist am 22. Januar
2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht
worden.
Andernach, im Januar 2018
*Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft*
_DER VORSTAND_
2018-01-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach
Deutschland
Telefon: +49 2632 309525
Fax: +49 2632 309526
E-Mail: ehw@ehw.ag
Internet: http://www.ehw.ag
ISIN: DE0005658009
WKN: 565800
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg,
Stuttgart, Xetra
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
647407 2018-01-22
(END) Dow Jones Newswires
January 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
