Die Auswirkungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) auf den Immobilienmarkt
Mit Schrecken erwartet und bald schon zwei Jahre alt - die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat im Finanzierungsmarkt deutliche Spuren hinterlassen. Die Vielzahl neuer gesetzlicher Vorgaben hat die Anzahl aktiver Vermittler von Immobilienfinanzierungen von rund 250.000 auf nahezu 50.000 schrumpfen lassen. Die "Verbesserung des Verbraucherschutzes" fordert u.a. die Zulassung nach Paragraf 34i Gewerbeordnung, um die Vermittlung von Immobiliendarlehen weiter anbieten zu dürfen. Ein Pluspunkt für jene, die über den notwendigen Sachkundenachweis verfügen. Viele Anbieter sind daher dazu übergegangen, sich zu spezialisieren und ein alternatives Marktsegment zu besetzen. Aber was hat sich noch geändert?
Bereits innerhalb der WIKR-Einführungsphase wurden Finanzierungsvermittler mit Auswirkungen konfrontiert, die den Berufsalltag deutlich beeinträchtigen. So zeigte sich recht schnell, dass die Banken aufgrund sinkender Geschäftszahlen begannen, die Richtlinien jeweils individuell auszulegen - eine große Herausforderung für IT, Justiziare und vor allem den Vertrieb. Der daraus resultierende erhöhte "Aufklärungsaufwand" der Finanzierungsberater schluckt nach wie vor die bereits knappen Kapazitäten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage dank Dauerniedrigzinsphase.
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