Der Betrag wird zusätzlich zu der zuvor bekannt gegebenen positiven Berufungsentscheidung gefordert, die eine Rückzahlung von bis zu 50 Millionen US-Dollar von Oracle zur Folge haben dürfte
Rimini Street, Inc. (Nasdaq: RMNI), ein weltweit tätiger Anbieter von Produkten und Services für Unternehmenssoftware und führender Anbieter von externem Support für Oracle- und SAP-Softwareprodukte, gibt heute folgende Erklärung im Zusammenhang mit einem kürzlich beim Bundesberufungsgericht (United States Court of Appeals) für den neunten Gerichtsbezirk im Verfahren Oracle vs. Rimini Street eingereichten Antrag ab:
"Am 8. Januar 2018 hat das Bundesberufungsgericht bestimmte Urteilssprüche zugunsten von Oracle aus der Zeit während und nach unserem Verfahren 2015 revidiert und andere aufgehoben, darunter eine Verfügung, die bereits vom Berufungsgericht ausgesetzt worden war. Das Bundesberufungsgericht hob ferner sämtliche Ansprüche und Urteile gegen den CEO von Rimini Street, Seth A. Ravin, auf. Weiterhin bestätigte das Bundesberufungsgericht die Feststellung des Gerichts, dass Rimini Street wegen Verfahren, die laut dem Unternehmen mindestens seit Juli 2014 nicht mehr angewendet werden, ‚keiner Urheberrechtsverletzung schuldig' ist, und erklärte, dass Rimini Street im Sinne des lauteren Wettbewerbs mit den direkten Wartungsdiensten von Oracle selbst ‚externen Support für Unternehmenssoftware von Oracle angeboten' hat. Die positive Berufungsentscheidung sollte eine Rückzahlung von bis zu 50 Millionen US-Dollar von Oracle zur Folge haben.
Am 22. Januar 2018 reichte Rimini Street beim Bundesberufungsgericht einen Antrag auf erneute Anhörung durch alle Richter ein, um eine Rückforderung von bis zu 32 Millionen US-Dollar von Oracle zu erwirken.
Das Unternehmen ersucht das Bundesberufungsgericht, die Berechnung von 22 Millionen US-Dollar an Vorentscheidzinsen erneut zu verhandeln. Das Prozessgericht legte den Zinssatz auf Grundlage eines Datums fest, das der Einreichung des Rechtsstreits vorausgeht, was zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Millionen US-Dollar führte, die von Rimini Street bezahlt wurden.
Das Unternehmen hat beim Bundesberufungsgericht weiterhin beantragt, die Zuerkennung von 12 Millionen US-Dollar an nicht steuerpflichtigen Kosten erneut zu verhandeln eine Entscheidung des neunten Bezirks, die in direktem Widerspruch zu Entscheidungen anderer Bezirksgerichte und Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten steht. Rimini Street ist der Ansicht, aufgrund dieses Urteils 12 Millionen US-Dollar gezahlt zu haben, die das Unternehmen in anderen Gerichtsbezirken nicht hätte zahlen müssen."
Über Rimini Street, Inc.
Rimini Street, Inc. (Nasdaq: RMNI) ist ein internationaler Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Unternehmenssoftware und der führende externe Supportanbieter für Oracle- und SAP-Softwareprodukte. Das Unternehmen setzt durch sein innovatives und preisgekröntes Programm seit 2005 neue Maßstäbe für Software-Support-Dienstleistungen und ermöglicht Lizenznehmern von IBM, Microsoft, Oracle, SAP und anderen Enterprise-Software-Anbietern Einsparungen von bis zu 90 Prozent ihrer gesamten Supportkosten. Kunden können ihre aktuellen Softwareversionen mindestens 15 Jahre lang beibehalten, ohne dass Upgrades erforderlich werden. Mehr als 1.450 globale Fortune 500-Unternehmen, mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen aus vielen verschiedenen Branchen haben sich für Rimini Street als unabhängiger Supportanbieter ihres Vertrauens entschieden. Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie https://www.riministreet.com, folgen Sie @riministreet auf Twitter und besuchen Sie Rimini Street auf Facebook und LinkedIn.(C-RMNI)
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich nicht um historische Fakten, sondern um zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen werden im Allgemeinen begleitet von Wörtern wie "möglicherweise", "sollte", "würde", "planen", "beabsichtigen", "annehmen", "glauben", "schätzen", "vorhersagen", "potenziell", "scheinen", "anstreben", "weiterhin", "zukünftig", "werden", "erwarten", "Prognose" oder anderen ähnlichen Wörtern, Wendungen oder Ausdrücken. Die zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten, wenn auch nicht ausschließlich, Aussagen zu unserem Umsatzausblick für 2017, zur Branchenentwicklung, zukünftigen Ereignissen, zukünftigen Möglichkeiten und Wachstumsinitiativen, Schätzungen bezüglich des Gesamtzielmarkts von Rimini Street und Prognosen über kundenseitige Einsparungen. Diese Aussagen basieren auf verschiedenen Annahmen sowie auf den aktuellen Erwartungen der Geschäftsführung. Bei diesen Aussagen handelt es sich weder um Vorhersagen tatsächlicher Ergebnisse noch um historische Fakten. Diese Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten hinsichtlich der Geschäfte von Rimini Street und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich davon abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem Veränderungen im geschäftlichen Umfeld, in dem Rimini Street tätig ist, einschließlich Inflation und Zinssätze sowie allgemeiner finanzieller, wirtschaftlicher, regulatorischer und politischer Bedingungen, die Einfluss auf die Branche haben, in der Rimini Street tätig ist; widrige Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten; die Unfähigkeit, bestehende Schulden zu günstigen Bedingungen zu refinanzieren; Veränderungen hinsichtlich Steuern, staatlicher Gesetze und Vorschriften; Maßnahmen hinsichtlich der Produkt- und Preisgestaltung von Wettbewerbern; Schwierigkeiten, Wachstum profitabel zu handhaben; der Verlust von einem oder mehreren Mitgliedern des Managementteams von Rimini Street; die Unfähigkeit, die aufgrund der Fusion mit GPIAC erwarteten Vorteile zu realisieren, darunter Schwierigkeiten beim Zusammenwachsen der Geschäfte von GPIAC und Rimini Street; Unsicherheit hinsichtlich des langfristigen Wertes der RMNI-Stammaktien; die Unfähigkeit, Kosteneinsparungen in der erwarteten Höhe und im erwarteten zeitlichen Rahmen sowie betriebliche Synergien zu realisieren. Weitere Risiken und Ungewissheiten werden im aktuellen Bericht von Rimini Street im Rahmen des Formulars 8-K/A, das am 9. November 2017 abgegeben wurde, und in anderen Dokumenten von Rimini Street, die bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurden, erläutert. Es können noch weitere Risiken vorliegen, die Rimini Street zurzeit kennt oder die Rimini Street derzeit für unwesentlich hält, welche jedoch ebenfalls dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen genannt sind. Weiterhin kommen in den zukunftsgerichteten Aussagen die Erwartungen, Pläne oder Prognosen von Rimini Street hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und Ansichten zum Datum dieser Mitteilung zum Ausdruck. Rimini Street geht davon aus, dass nachfolgende Ereignisse und Entwicklungen zu einer Veränderung der Einschätzungen von Rimini Street führen werden. Während sich Rimini Street das Recht vorbehält, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren, lehnt Rimini Street eine diesbezügliche Verpflichtung ausdrücklich ab. Es wird darauf hingewiesen, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die Einschätzungen von Rimini Street nach dem Datum dieser Mitteilung nicht als verbindlich gelten können.
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