Die Süddeutsche Zeitung meldet, "fast immer aus eigenem Ermessen der Bundesanwaltschaft heraus" sah die Karlsruher Anklagebehörde bei 564 Personen im vergangenen Jahr von einer Verfolgung wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ab, obwohl der Tatverdacht fortbestand." Begründung: "Es handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst ...Den vollständigen Artikel lesen ...