Stuttgart (ots) - Das Berliner Landgericht hat vor knapp einem Jahr juristisches Neuland beschritten, als es zwei besonders üble Verkehrsrowdys wegen Mordes hinter Gitter geschickt hat. Nun läuft die Revision vor dem Bundesgerichtshof, und vieles spricht dafür, dass sich diese Entscheidung nicht halten lässt. Das ist gut, denn die Berliner sind mit ihrem Urteil deutlich über das Ziel hinaus geschossen. Gleichzeitig gebührt dem Gericht aus der Hauptstadt Respekt. Es hat eine Diskussion angestoßen, die notwendig war.
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