Bern - Beim Anlegerschutz nähern sich National- und Ständerat einer Einigung. Der Ständerat ist am Montag in einem wichtigen Punkt dem Nationalrat gefolgt: Die Beweislast liegt weiterhin bei geschädigten Anlegern und nicht bei der Bank.
Zur Debatte stand, wer haftet, wenn ein Prospekt oder ein Basisinformationsblatt zu einem Finanzprodukt unrichtige, irreführende oder widerrechtliche Informationen enthält und der Kunde dadurch geschädigt wird. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass jeder haftet, der dabei mitgewirkt hat - soweit er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Damit wäre die Beweislast umgekehrt worden.
Der Nationalrat wollte davon aber nichts wissen. Nun hat der Ständerat nachgegeben. Die Räte einigten sich auf folgende Regelung: Wer unrichtige, irreführende oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechende Angaben macht, ohne dabei die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, haftet dem Kunden für den Schaden.
Beweislast beim Geschädigten
Die Mehrheit befand, es gebe keinen Grund, von den allgemeinen Haftungsregeln abzuweichen. Im Nationalrat war auch vor einer Prozessflut gewarnt worden.
Für eine Umkehr der Beweislast setzte sich eine linke Minderheit ein. Anita Fetz (SP/BS) stellte fest, dem Gesetz werde "einer der letzten ...
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