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DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.03.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 16.03.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-02-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg 
- Wertpapierkennnummer 808 600 - 
ISIN DE0008086000 - Wertpapierkennnummer A2E4M90 - 
ISIN DE000A2E4M90 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir 
laden hiermit unsere Aktionäre zur 
außerordentlichen Hauptversammlung 
der Oldenburgische Landesbank AG ein, die am Freitag, 
16. März 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), 
in der 'Kleine EWE-Arena' der Weser-Ems-Hallen, 
Europaplatz 12 (Eingang Maastrichter Straße 1), 
26123 Oldenburg, stattfindet. 
 
Die Einberufung dieser außerordentlichen 
Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines 
Einberufungsverlangens gemäß § 122 Absatz 1 
Aktiengesetz der Aktionärin Allianz Deutschland AG, 
München, vom 29. Januar 2018. Der in dem 
Einberufungsverlangen einzig enthaltene 
Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. 
Beschlussvorschläge der Verwaltung zu diesem 
Tagesordnungspunkt sind nicht erforderlich (§ 124 
Absatz 3 Satz 3 Alternative 2 Aktiengesetz). 
 
Tagesordnung 
 
*Beschlussfassung über die Neuwahl von sechs 
Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat* 
 
Der Aufsichtsrat der Oldenburgische Landesbank 
Aktiengesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 
101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Absatz 
1 Satz 1 Nummer 1 Mitbestimmungsgesetz und § 9 der 
Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs 
von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
zusammen. 
 
Die nachfolgend benannten Anteilseignervertreter 
 
a) Herr Rainer Schwarz (Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats), 
b) Herr Prof. Dr. Werner Brinker, 
c) Herr Prof. Dr. Andreas Georgi, 
d) Herr Dr. Peter Hemeling, 
e) Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann und 
f) Herr Carl-Ulfert Stegmann 
 
haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung ab 
Beendigung dieser zum 16. März 2018 einberufenen 
außerordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. 
Die turnusmäßige Amtszeit aller vorgenannten 
Aufsichtsratsmitglieder hätte mit der Beendigung der 
ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2018, die über 
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2017 beschließt, geendet. 
 
Beschlussvorschlag aus dem Einberufungsverlangen: 
 
Die Allianz Deutschland AG schlägt vor, die nachfolgend 
unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab 
Beendigung dieser zum 16. März 2018 einberufenen 
außerordentlichen Hauptversammlung als Vertreter 
der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die 
Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
beschließt. 
 
a) Herr *Axel Bartsch*, Ritterhude, 
   Vorstandsvorsitzender der Bremer Kreditbank 
   AG, Bremen. 
 
    Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
    Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bankhaus 
    Neelmeyer AG, Bremen. 
b) Herr *Chris Eggert*, Achim, Bereichsleiter 
   Kreditanalyse und -bearbeitung der Bremer 
   Kreditbank AG, Bremen. 
 
    Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus 
    Neelmeyer AG, Bremen. 
c) Herr *Dr. Wolfgang Klein* , Bottrop, 
   selbstständiger Unternehmensberater. 
 
    Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
 
    - Mitglied des Aufsichtsrats der Digital 
      Hub Bonn AG, Bonn; 
    - Mitglied des Aufsichtsrats der Quirin 
      Bank AG, Berlin; 
    - Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      Comma Soft AG, Bonn. 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    - Mitglied des Verwaltungsrats der Wilh. 
      Werhahn KG, Neuss. 
d) Frau *Jenny Lutz*, Bremen, Leiterin 
   Risikocontrolling der Bremer Kreditbank AG. 
 
    Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus 
    Neelmeyer AG, Bremen. 
e) Frau *Jutta Nikolic*, Kaiserslautern, 
   Betreuerin Financial Institutions der Bremer 
   Kreditbank AG. 
f) Herr *Jens Rammenzweig*, Bremen, Mitglied des 
   Vorstands der Bremer Kreditbank AG. 
 
    Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus 
    Neelmeyer AG, Bremen. 
 
Gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich 
der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen 
und zu mindestens 30 Prozent aus Männern 
zusammensetzen. Für die in dieser Hauptversammlung 
anstehenden Neuwahlen der Anteilseignervertreter im 
Aufsichtsrat wurde der Gesamterfüllung nicht nach § 96 
Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz widersprochen. Zur 
Erfüllung des Mindestanteilsgebots nach § 96 Absatz 2 
Satz 1 Aktiengesetz müssen dem Aufsichtsrat insgesamt 
damit mindestens vier Frauen und mindestens vier Männer 
angehören. 
 
Dem Aufsichtsrat gehören in seiner derzeitigen 
Zusammensetzung vier Frauen und acht Männer an. Das 
Mindestanteilsgebot ist daher derzeit erfüllt. Nach der 
Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten würden dem 
Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei Frauen und 
vier Männer, auf Arbeitnehmerseite drei Frauen und drei 
Männer angehören. Insgesamt würde sich daher der 
Aufsichtsrat aus fünf Frauen und sieben Männern 
zusammensetzen, womit das Mindestanteilsgebot auch 
weiterhin erfüllt wäre. 
 
Über den gemäß § 100 Absatz 5 Aktiengesetz 
erforderlichen Sachverstand auf den Gebieten der 
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen Frau 
Lutz und Herr Rammenzweig. 
 
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
gebunden. 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
entscheiden zu lassen. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr 
Axel Bartsch im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat 
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
werden soll. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 60.468.571,80 
Euro. Es ist eingeteilt in 23.257.143 Stückaktien. Jede 
Stückaktie hat eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine 
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 23.257.143 
Stück. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 
15 Absatz 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden 
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also 
spätestens bis zum Ablauf des 9. März 2018, unter der 
nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
 Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank AG 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Strahlenbergerstr. 13 
 63067 Offenbach 
 Telefax: (089) 2070 37951 
 E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 
23. Februar 2018, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) 
beziehen. Gemäß § 15 Absatz 2 Satz 3 der Satzung 
ist die Gesellschaft berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises 
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. 
Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft 
die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts 
zurückweisen. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die 
Vorlage einer Eintrittskarte ist - anders als die 
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des 
Aktienbesitzes - keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung 
des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
Hauptversammlung. 
 
Wenn Sie über Ihr depotführendes Institut eine 
Eintrittskarte anfordern, werden die erforderliche 
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes durch das Institut vorgenommen. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der oben genannte Nachweisstichtag, auch Record Date 
genannt, ist das entscheidende Datum für die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 

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February 06, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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