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DGAP-News: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.03.2018 in Oldenburg (Oldb) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-02-06 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Oldenburg - Wertpapierkennnummer 808 600 - ISIN DE0008086000 - Wertpapierkennnummer A2E4M90 - ISIN DE000A2E4M90 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG ein, die am Freitag, 16. März 2018, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), in der 'Kleine EWE-Arena' der Weser-Ems-Hallen, Europaplatz 12 (Eingang Maastrichter Straße 1), 26123 Oldenburg, stattfindet. Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz der Aktionärin Allianz Deutschland AG, München, vom 29. Januar 2018. Der in dem Einberufungsverlangen einzig enthaltene Tagesordnungspunkt ist Gegenstand dieser Einberufung. Beschlussvorschläge der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt sind nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alternative 2 Aktiengesetz). Tagesordnung *Beschlussfassung über die Neuwahl von sechs Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Mitbestimmungsgesetz und § 9 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die nachfolgend benannten Anteilseignervertreter a) Herr Rainer Schwarz (Vorsitzender des Aufsichtsrats), b) Herr Prof. Dr. Werner Brinker, c) Herr Prof. Dr. Andreas Georgi, d) Herr Dr. Peter Hemeling, e) Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann und f) Herr Carl-Ulfert Stegmann haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung ab Beendigung dieser zum 16. März 2018 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Die turnusmäßige Amtszeit aller vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder hätte mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2018, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, geendet. Beschlussvorschlag aus dem Einberufungsverlangen: Die Allianz Deutschland AG schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser zum 16. März 2018 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. a) Herr *Axel Bartsch*, Ritterhude, Vorstandsvorsitzender der Bremer Kreditbank AG, Bremen. Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. b) Herr *Chris Eggert*, Achim, Bereichsleiter Kreditanalyse und -bearbeitung der Bremer Kreditbank AG, Bremen. Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. c) Herr *Dr. Wolfgang Klein* , Bottrop, selbstständiger Unternehmensberater. Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Mitglied des Aufsichtsrats der Digital Hub Bonn AG, Bonn; - Mitglied des Aufsichtsrats der Quirin Bank AG, Berlin; - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Comma Soft AG, Bonn. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Verwaltungsrats der Wilh. Werhahn KG, Neuss. d) Frau *Jenny Lutz*, Bremen, Leiterin Risikocontrolling der Bremer Kreditbank AG. Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. e) Frau *Jutta Nikolic*, Kaiserslautern, Betreuerin Financial Institutions der Bremer Kreditbank AG. f) Herr *Jens Rammenzweig*, Bremen, Mitglied des Vorstands der Bremer Kreditbank AG. Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied des Aufsichtsrats der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. Gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Für die in dieser Hauptversammlung anstehenden Neuwahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wurde der Gesamterfüllung nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz widersprochen. Zur Erfüllung des Mindestanteilsgebots nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz müssen dem Aufsichtsrat insgesamt damit mindestens vier Frauen und mindestens vier Männer angehören. Dem Aufsichtsrat gehören in seiner derzeitigen Zusammensetzung vier Frauen und acht Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist daher derzeit erfüllt. Nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei Frauen und vier Männer, auf Arbeitnehmerseite drei Frauen und drei Männer angehören. Insgesamt würde sich daher der Aufsichtsrat aus fünf Frauen und sieben Männern zusammensetzen, womit das Mindestanteilsgebot auch weiterhin erfüllt wäre. Über den gemäß § 100 Absatz 5 Aktiengesetz erforderlichen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen Frau Lutz und Herr Rammenzweig. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Axel Bartsch im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. *Weitere Angaben und Hinweise* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 60.468.571,80 Euro. Es ist eingeteilt in 23.257.143 Stückaktien. Jede Stückaktie hat eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 23.257.143 Stück. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 9. März 2018, unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: Hauptversammlung Oldenburgische Landesbank AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Strahlenbergerstr. 13 63067 Offenbach Telefax: (089) 2070 37951 E-Mail: anmeldestelle-inhaberaktien@adeus.de Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 23. Februar 2018, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen. Gemäß § 15 Absatz 2 Satz 3 der Satzung ist die Gesellschaft berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. den von ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Vorlage einer Eintrittskarte ist - anders als die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Aktienbesitzes - keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. Wenn Sie über Ihr depotführendes Institut eine Eintrittskarte anfordern, werden die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes durch das Institut vorgenommen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der oben genannte Nachweisstichtag, auch Record Date genannt, ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
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February 06, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)