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OLG Köln-Termin um eventuell 30-jährigen Grünenthalfilz in Conterganstiftung - Belog RA Karl Schucht aus Bonn 2013 Bundestagsabgeordnete?

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Köln (pts021/06.02.2018/17:30) - Am 15.2.2018 findet vor dem OLG Köln um 14:30 
Uhr ein Prozess statt, dessen Brisanz bedeutender ist, als es auf den ersten 
Blick aussieht: Das Verfahren beleuchtet die der Öffentlichkeit bisher 
unbekannt gebliebenen und möglichen jahrzehntelangen Verflechtungen zwischen dem 
Herstellerunternehmen Grünenthal, der Conterganstiftung und dem 
Bundesfamilienministerium. Gleichzeitig wirft das Verfahren erneut die Frage auf, 
 ob nicht bei der Abwicklung des Conterganskandals das Herstellerunternehmen 
durch politische Einflussnahme gegenüber den Interessen der Conterganopfer 
begünstigt wurde. Je nachdem welche Antworten sich daraus ergeben, müsste 
vielleicht das ganze Conterganverfahren neu aufgerollt werden. 
 
Kläger ist der durch seine Conterganschädigung arm- und beinlose Andreas Meyer. 
Meyer ist seit 2009 Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung 
und seit 2006 Vorsitzender des BCG. Beklagter ist RA Karl Schucht. Schucht ist 
Partner in der bekannten Sozietät Toews Hertel Marchand in Bonn. Zudem war 
Schucht von 2004 bis Ende 2009 Vorsitzender der Medizinischen Kommission der 
Conterganstiftung. Danach war Schucht bis 2014 Vorstandsmitglied der Stiftung. 
 
Schucht hatte 2013 in einem Brief an die Abgeordneten des damaligen 
Bundesfamilienausschusses Meyer unterstellt, als Sachverständiger im Ausschuss 
öffentlich Unwahrheiten über Vorkommnisse innerhalb der Conterganstiftung gesagt 
zu haben. So hat Meyer 2013 im Ausschuss gesagt, dass Grünenthal über 30 Jahre 
lang in der Conterganstiftung Zugang zu den medizinischen Akten der 
Conterganopfer gehabt habe. Zudem habe Grünenthal auch noch die medizinischen 
Gutachter der Stiftung bezahlt. Schucht behauptete dagegen 2013 in seinem Brief, 
Grünenthal habe zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der 
Conterganopfer gehabt. Die medizinischen Akten seien stets in der 
Conterganstiftung aufbewahrt worden. Ferner seien die Gutachter der 
medizinischen Kommission stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden. 
 
Meyer verklagte am 7.6.2016 Schucht auf Unterlassung und Widerruf. 
 
Dreh- und Angelpunkt ist nach Meyer die Doppelrolle von RA Herbert Wartensleben. 
Wartensleben war nicht nur Leiter der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing 
der Firma Grünenthal. Wartensleben war zudem von 1972 bis Ende 2003 Vorsitzender 
der Medizinischen Kommission der bundesdeutschen Conterganstiftung. In dieser 
Eigenschaft konnte Wartensleben Einfluss darauf nehmen, ob ein Betroffener 
contergangeschädigt ist oder nicht. Die Medizinische Kommission beurteilt auch, 
wie schwer der Schädigungsgrad des jeweiligen Betroffenen ist. Nach dem 
Schädigungsgrad wird z.B. die Höhe der Conterganrente bemessen. Wartensleben war 
auch später immer wieder Rechtsvertreter der Firma Grünenthal in Sachen 
Contergan; zuletzt im Jahr 2007 in den Prozessen um den ARD-Zweiteiler "Eine 
einzige Tablette". Laut einer schriftlichen Mitteilung Grünenthals von 2014 
erfolgte die Bestellung Wartenslebens für den Posten des Vorsitzenden der 
Medizinischen Kommission im Jahr 1972 durch die damalige SPD-Bundesministerin 
für Jugend, Familie und Gesundheit. 
 
Brisant an dem Verfahren ist: Wenn Meyer den Prozess gewinnt, dann hätte nicht 
nur Schucht gegenüber den Abgeordneten die Unwahrheit gesagt. Nein. Auch die 
Bundesregierung hätte gegenüber den Bundestagsabgeordneten die Unwahrheit 
gesagt. Denn das heutige seit 1972 für die Bundesregierung über die 
Conterganstiftung die Aufsicht führende Bundesfamilienministerium erklärte 
ebenfalls u.a. in einer Antwort im Jahr 2013 auf eine Kleine Anfrage der 
Fraktion Die Linke, dass Schuchts Brief auch die Meinung der Bundesregierung 
abbilde. 
 
Das Landgericht Bonn untersagte Schucht in seinem noch nicht rechtskräftigen 
Urteil am 10.5.2017 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Eur 
sowie ersatzweise mit bis zu 6 Monaten Ordnungshaft weiter zu behaupten: 
 
"Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der 
Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. 
Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den 
medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden 
und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt." 
 
Ferner muss RA Schucht gegenüber den Abgeordneten des Bundesfamilienausschusses 
der 17. Wahlperiode schriftlich richtig stellen: 
 
"Hiermit stelle ich richtig. Herrn Meyers Äußerungen waren nicht 
unwahr. Die Grünenthal GmbH hatte in der Person ihres Leiters der 
Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing, Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, 
der von 1972 bis 2003 Vorsitzender der medizinischen Kommission der 
Conterganstiftung war, Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung 
gehabt." 
 
Im Übrigen wurde Meyers Klage gegen Schucht abgewiesen. 
 
Meyer und Schucht haben Berufung gegen die jeweils ihre Anträge abweisenden 
Teile des Urteils eingelegt. 
Beide Berufungen werden nun vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt. 
 
Ort und Termin der Gerichtsverhandlung: 
 
Datum: 15.2.2018 
Uhrzeit: 14:30 Uhr 
Ort: Oberlandesgericht Köln, Reichensberger Platz 1, 50670 Köln - Raum: 
Sitzungssaal 301, 3. Etage 
 
Infos zur Barrierefreiheit: 
http://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/behinderte/index.php 
 
Gebärdensprachdolmetscher sind vor Ort! 
 
Am Eingang des Gerichtsgebäudes finden Einlasskontrollen statt. Dort können 
Wartezeiten entstehen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit sie rechtzeitig 
im Gerichtssaal sein können. Führen Sie bitte ein gültiges Ausweispapier 
(Personalausweis, Reisepass oder einen gleichgestellten Identitätsnachweis) mit. 
 
Weitere Informationen finden Sie unter den folgendem Links: 
 
http://www.gruenenthal-opfer.de/Statement_Andreas_Meyer_1_02_2013 
 
http://www.gruenenthal-opfer.de/Schreiben_Karl_Schucht_22_02_2013 
 
http://www.gruenenthal-opfer.de/Zwei_kleine_Anfragen_Linke_4_4_2013 
 
http://www.gruenenthal-opfer.de/Material_LG_Urteil_Meyer_vs_Schucht_10_05_2017 
 
http://www.gruenenthal-opfer.de/Gerichtstermin_Meyer_g_Schucht_15_2_2018 
 
Kontakt: 
BCG - Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. 
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender) 
Dohmengasse 7 , 50829 Köln 
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de 
Mobil: 0172 / 2905974 
Webseite: http://www.gruenenthal-opfer.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: BCG - Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. 
Ansprechpartner: Andreas Meyer 
Tel.: +49 172 290 59 74 
E-Mail: bcg-brd-dachverband@gmx.de 
Website: www.gruenenthal-opfer.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180206021 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 06, 2018 11:30 ET (16:30 GMT)

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