Wie das Verfassungsgericht am 6. Februar bestätigte, liegen ihm fünf Anträge vor, um darüber Klarheit zu schaffen: Zuständig für die Wahl des Bundeskanzlers sind die vom Volk gewählten Abgeordneten. Würde der Bundespräsident seines Amtes walten und den Volksvertretern einen Vorschlag unterbreiten, wäre die Kanzlerwahl im Handumdrehen erledigt. Denn ...Den vollständigen Artikel lesen ...