Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
München (pta026/08.02.2018/22:25) - Wir haben heute Abend aus einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kenntnis darüber erhalten, dass die BaFin ein Moratorium über die Dero Bank AG, München, angeordnet und wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat. Die Mitteilung findet sich im Volltext unter http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2018/pm_1 80131_.html
Die Dero Bank AG ist aktuell mit der Umsetzung der laufenden Kapitalerhöhung unserer Gesellschaft betraut. Aufgrund dessen verfügen wir gemäß letzter Bankbestätigung über ein Guthaben von TEUR 924 bei der Dero Bank AG. Sofern die angewiesene Auszahlung noch nicht umgesetzt wurde oder der Zugriff auf dieses Bankguthaben ganz oder teilweise unmöglich sein sollte und keine vollständige Entschädigung stattfände, würde sich die Vermögenslage unserer Gesellschaft stark negativ verändern. Das Guthaben bei anderen Kreditinstituten beläuft sich per heute in Summe auf lediglich TEUR 128.
(Ende)
Aussender: Phicomm AG Adresse: Innere Wiener Str. 14, 81667 München Land: Deutschland Ansprechpartner: Investor Relations Tel.: +49 89 5457 8550 E-Mail: info@phicomm-ag.de Website: www.phicomm-ag.de
ISIN(s): DE000A1A6WB2 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in Düsseldorf
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1518125100690
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv: http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresFebruary 08, 2018 16:25 ET (21:25 GMT)
München (pta026/08.02.2018/22:25) - Wir haben heute Abend aus einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kenntnis darüber erhalten, dass die BaFin ein Moratorium über die Dero Bank AG, München, angeordnet und wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat. Die Mitteilung findet sich im Volltext unter http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2018/pm_1 80131_.html
Die Dero Bank AG ist aktuell mit der Umsetzung der laufenden Kapitalerhöhung unserer Gesellschaft betraut. Aufgrund dessen verfügen wir gemäß letzter Bankbestätigung über ein Guthaben von TEUR 924 bei der Dero Bank AG. Sofern die angewiesene Auszahlung noch nicht umgesetzt wurde oder der Zugriff auf dieses Bankguthaben ganz oder teilweise unmöglich sein sollte und keine vollständige Entschädigung stattfände, würde sich die Vermögenslage unserer Gesellschaft stark negativ verändern. Das Guthaben bei anderen Kreditinstituten beläuft sich per heute in Summe auf lediglich TEUR 128.
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