Am kommenden Mittwoch, den 14. Februar, ist wieder Valentinstag, der Tag für verliebte Paare. Nicht endgültig geklärt ist, warum der Valentinstag überhaupt gefeiert wird. Fest steht jedoch, dass vor allem Blumenläden und die Süßigkeitsindustrie viel Werbung für diesen Tag der Paare machen. Ob verheiratet oder nicht, zusammenlebende Paare sollten ihre Versicherungen unbedingt überprüfen. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt dazu Tipps.
Nach einer Überlieferung soll es bei dem Namensgeber des Valentinstags um den Märtyrer und Bischof Valentin von Rom und/oder Valentin von Terni handeln. Um dem jeweiligen Partner am Valentinstag seine Liebe zu zeigen, werden Geschenke unterschiedlicher Art getätigt. Dies reicht von Blumen über Süßigkeiten bis hin zu Parfum und hochpreisigen Geschenken. Und einige Paare denken an diesem Tag vielleicht schon an die Verlobung oder Hochzeit. Doch an Versicherungen werden wohl die meisten keine Gedanken verschwenden. Obwohl gerade manche Versicherungen auch bei Paaren ohne Trauschein ganz wichtig sind. "Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. Und viele wissen dabei nicht, wie wichtig zum Beispiel eine Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist", erklärt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
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