FRANKFURT (BaFin) -
2017 hat die BaFin eine Marktuntersuchung über die bei Banken und Sparkassen bestehenden Strukturen und Systeme des sogenannten Internen Kontrollsystems (IKS) durchgeführt. Derartige Kontrollsysteme sollen aufsichtsrechtliche Verstöße rechtzeitig identifizieren und analysieren, um innerhalb des Instituts möglichst frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Sie bestehen in der Regel aus den eigenverantwortlichen Kontrollen der Geschäftsprozesse durch die Geschäftsbereiche der Institute (First-Level-Kontrollen), der Überwachung durch die Compliance-Funktion (Second-Level-Kontrollen) und den Prüfungen durch die Interne Revision (Third-Level-Kontrollen).
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.02.2018)
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