Ein Kaskoversicherer lehnte die Erstattung eines Rückstufungsschadens ab, da dieser nur auf den Haftungsteil des Geschädigten eingetreten sei. Die Prämien steigen, sobald Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. Dabei ist die Erstattungshöhe unbeachtlich. Die Klägerin macht gegen die Beklagten ...Den vollständigen Artikel lesen ...