BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die sozialen Netzwerke Facebook
Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde ändert Twitter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor, ohne die Nutzer darüber in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich habe der Kurznachrichtendienst zwar zugestimmt, 30 Tage vorher über sein Vorgehen zu informieren - allerdings gebe es Ausnahmen, die präzisiert werden müssten.
Twitter mache seine Nutzer auch nicht darauf aufmerksam, dass sie ihren Vertrag mit dem Netzwerk kündigen können, falls sie mit neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind. Außerdem lasse sich das amerikanische Unternehmen weiter offen, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu löschen. Facebook und Twitter würden zudem von den Nutzern hochgeladene Inhalte löschen, ohne sie vorher darüber zu informieren.
Da Verbraucherschutz Sache der Mitgliedstaaten sei, könnten mögliche Strafen nur dort und nicht von der EU verhängt werden, hieß es aus der EU-Kommission. EU-Justizkommissarion Vera Jourova forderte am Donnerstag dennoch Konsequenzen: "EU-Verbraucherschutz sollte respektiert werden und falls die Unternehmen ihn nicht erfüllen, sollten sie mit Strafen rechnen müssen", sagte sie. Die EU-Kommission will im April eine Reform des Verbraucherschutzes vorstellen.
In dem aktuellen Bericht werden Änderungen aufgeführt, die die
sozialen Netzwerke aus den USA seit vergangenem Jahr auf Druck der
EU-Behörden gemacht haben - und solche, die noch ausstehen. Die
EU-Verbraucherbehörden hatten Facebook, Twitter und Google
ISIN US30303M1027 US02079K1079
AXC0196 2018-02-15/15:16