Beitrag der Companisto GmbH:
Crowdinvestoren können Verluste bei Insolvenzen jetzt steuerlich geltend machen
Bisher mussten Crowdinvestoren die Erträge ihrer Kapitalanlage versteuern, konnten Kapitalverluste durch Insolvenzen oder Liquidationen von Startups aber nicht steuerlich geltend machen. Das Urteil VIII R 13/15 des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 2017 hat deshalb eine besondere Signalwirkung: Das höchste deutsche Steuergericht urteilte kürzlich, dass Verluste aus privaten Darlehen mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.
Für die Verlustverrechnung relevant sind Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen aus Aktiengeschäften. Sollte keine Kapitalerträge vorliegen, besteht die Möglichkeit des Verlustvortrages. "Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt [.] zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre", ...
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