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DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.03.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 1st RED AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
1st RED AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.03.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-02-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
1st RED AG Hamburg - ISIN: DE0006055007 (WKN 605 500) - 
- ISIN: DE000A0LD3W5 (WKN A0LD3W) - Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre der *1st RED AG* zu der 
am Mittwoch, dem 28. März 2018, 10.00 Uhr, im Hotel 
Holiday Inn Hamburg, Raum Alster, Billwerder Neuer 
Deich 14, 20539 Hamburg, stattfindenden 
Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1:  und des gebilligten Lageberichts der 
    Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, des 
    gebilligten Konzernabschlusses und des 
    Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 
    mit dem Bericht des Aufsichtsrats, dem 
    erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
    Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
    HGB sowie Ausblick auf das laufende 
    Geschäftsjahr. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
2:  Vorstands für das Geschäftsjahr 2016:* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3:  Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016:* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
4:  Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017:* 
 
    Die GHP Großmann, Holst und Partner mbB 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
    steht als Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2017 nicht mehr zur Verfügung. Vor diesem 
    Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, die 
    GHP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2017 zu wählen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
5:  Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018:* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GHP GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
TOP *Beschlussfassung über die Übertragung 
6:  der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den 
    Hauptaktionär Garbe Holding GmbH & Co. KG mit 
    Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer 
    angemessenen Barabfindung (Ausschluss von 
    Minderheitsaktionären/Squeeze-out)* 
 
    Gem. § 327 a AktG kann die Hauptversammlung 
    einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines 
    Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe 
    von mindestens 95% des Grundkapitals gehören 
    (Hauptaktionär), die Übertragung der 
    Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft 
    (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär 
    gegen Gewährung einer angemessenen 
    Barabfindung beschließen. 
 
    Die Garbe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in 
    Hamburg ist als Hauptaktionär gem. § 327 a 
    Abs. 1 S. 1 AktG mit 98,17 % am Grundkapital 
    der Gesellschaft beteiligt. 
 
    Die Garbe Holding GmbH & Co. KG hat mit 
    Schreiben vom 21. Juli 2017 bzw. mit 
    Ergänzungsschreiben vom 21. Dezember 2017 
    gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft 
    verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, 
    damit die Hauptversammlung der Gesellschaft 
    die Übertragung der Aktien der 
    Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf sie 
    als Hauptaktionär gegen Gewährung einer 
    angemessenen Barabfindung gem. §§ 327 a ff. 
    AktG beschließt. 
 
    Die Minderheitsaktionäre erhalten eine 
    angemessene Barabfindung iHv 0,56 EUR je 
    Aktie. Die Cordes + Partner GmbH WPG wurde auf 
    Antrag der Garbe Holding GmbH & Co. KG vom 
    Landgericht Hamburg ausgewählt und durch 
    Beschluss vom 28. September 2017 als 
    sachverständiger Prüfer bestellt; sie hat in 
    dieser Eigenschaft die Angemessenheit der 
    Barabfindung geprüft und die Angemessenheit 
    der Barabfindung bestätigt. 
 
    Die Garbe Holding GmbH & Co. KG hat dem 
    Vorstand der Gesellschaft am 14. Februar 2018 
    eine Erklärung der Bethmann Bank AG 
    übermittelt, durch die diese in Form einer 
    Bankgarantie die Gewährleistung für die 
    Erfüllung der Verpflichtung der Garbe Holding 
    GmbH & Co. KG übernimmt, den 
    Minderheitsaktionären nach Eintragung des 
    Übertragungsbeschlusses unverzüglich die 
    festgelegte Barabfindung für die 
    übergegangenen Aktien zu zahlen. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
    übrigen Aktionäre der 1st RED AG 
    (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem 
    Verfahren zum Ausschluss von 
    Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. 
    AktG auf die Garbe Holding GmbH & Co. KG mit 
    Sitz in Hamburg als Hauptaktionär der 1st RED 
    AG übertragen. Die Übertragung erfolgt 
    gegen Gewährung einer Barabfindung durch die 
    Garbe Holding GmbH & Co. KG. Die Barabfindung 
    beträgt 0,56 EUR je auf den Inhaber lautende 
    Stückaktie der 1st RED AG.' 
 
    Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
    liegen in den Geschäftsräumen der 1st RED AG, 
    Caffamachereihe 8, 20355 Hamburg, folgende 
    Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus: 
 
    - Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
      Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2014, 
      2015, 2016; 
    - Entwurf des Übertragungsbeschlusses; 
    - schriftlicher Bericht der Garbe Holding 
      GmbH & Co. KG gem. § 327 c Abs. 2 S. 1 
      AktG in ihrer Eigenschaft als 
      Hauptaktionär über die Voraussetzungen der 
      Übertragung und die Angemessenheit 
      der Barabfindung einschließlich 
      Anlagen; 
    - Prüfungsbericht der 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cordes + 
      Partner GmbH WPG, geschäftsansässig 
      Hermannstraße 46, 20095 Hamburg, als 
      gerichtlich bestellter sachverständiger 
      Prüfer gem. § 327 c Abs. 2 S. 2 AktG 
      betreffend die Angemessenheit der 
      Barabfindung. 
 
    Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
    Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre 
    ausliegen und können zudem auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
    www.1st-red.com abgerufen werden. Jeder 
    Aktionär der Gesellschaft erhält auf Verlangen 
    unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
    dieser Unterlagen zugesandt. 
II. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM 
    ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER 
    HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der 
Einladung zur Hauptversammlung eingeteilt in 20.000.000 
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. 
Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Die 
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
III. *TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. 
 
Der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss 
sich auf den 7. März 2018, 00.00 Uhr (MEZ) (der 
'Nachweisstichtag'), beziehen. Als Nachweis reicht ein 
in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. 
 
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens 
bis 21. März 2018, 24.00 Uhr (MEZ), bei der nachstehend 
genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache eingehen. 
 
 _Anmeldestelle:_ 
 *1st RED AG, c/o Bankhaus Gebr. Martin AG* 
 *Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: 07161 / 
 969 317* 
 *E-Mail: bgross@martinbank.de* 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei 
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
 
2. *Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 16, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: 1st RED AG: Bekanntmachung der -2-

Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum 
Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Stichtag erworben haben, sind somit - unbeschadet 
der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im 
Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - 
weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die 
sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag 
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch 
dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
gemäß Nr. 1 erforderlich. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit 
die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem 
gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 
10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder 
einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Person erteilt wird. 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder 
Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie 
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich 
nachprüfbar festzuhalten; eine solche 
Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur 
mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. In einem derartigen Fall werden die 
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu 
Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm 
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, 
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur 
Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte 
übersandt. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die 
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend 
aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für 
die elektronische Übermittlung zur Verfügung: 
 
 *1st RED AG, Hauptversammlung,* 
 *c/o M&P Dr. Matzen & Partner mbB * 
 *Neuer Wall 55, 20354 Hamburg* 
 *Telefax: 040/8080484* 
 *E-Mail: hauptversammlung@1st-red.com* 
 
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der 
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den 
Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht 
erfolgen. 
 
Die 1st RED AG bietet den Aktionären, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass 
sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch 
einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
lassen können. Soweit der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem 
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden 
die Stimmen durch den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von 
Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der 
Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet 
werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen 
bis zum 27. März 2018, 12.00 Uhr (MESZ), auf einem der 
vorgenannten Kommunikationswege eingehen. 
 
Erhält der Stimmrechtsvertreter auf mehreren 
Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die 
zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß 
erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als 
verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß 
erteilten Vollmachten wird der Stimmrechtsvertreter die 
Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit 
Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig 
erteilt werden, wird in Abhängigkeit vom 
Abstimmungsverfahren der weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. 
nicht an der Abstimmung teilnehmen. Der 
Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht bei im Vorfeld 
der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. 
bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit 
vom Abstimmungsverfahren wird der weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme 
enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. 
Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen im 
Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten 
Gegenantrag. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters 
der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur 
Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
IV. *RECHTE DER AKTIONÄRE* 
1. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den 
Vorstand zu richten. Die Schriftform für das Verlangen 
wird auch durch die elektronische Form (§ 126a BGB) 
gewahrt (§ 126 Abs. 3 BGB). Der Aktionär hat hierzu dem 
Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das 
elektronische Dokument mit einer qualifizierten 
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu 
versehen. 
 
Ergänzungsanträge müssen der Gesellschaft bis zum 25. 
Februar 2018, 24.00 Uhr (MEZ), zugehen. Bitte richten 
Sie ein entsprechendes Verlangen schriftlich an 
folgende Adresse: 
 
 *1st RED AG, Hauptversammlung, * 
 *c/o M&P Dr. Matzen & Partner mbB * 
 *Neuer Wall 55, 20354 Hamburg* 
 *oder in elektronischer Form an folgende 
 E-Mail-Adresse:* 
 *E-Mail: hauptversammlung@1st-red.com* 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen durch 
den Vorstand gemäß § 122 Abs. 1 S. 3 AktG oder (im 
Falle des gerichtlichen Verfahrens) bis zur 
Entscheidung des Gerichts gemäß § 122 Abs. 3 S. 5 
AktG halten. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse www.1st-red.com bekannt gemacht und den 
Aktionären mitgeteilt. 
 
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung sind mit Begründung an die folgende 
Adresse zu richten. 
 
 *1st RED AG, Hauptversammlung,* 
 *c/o M&P Dr. Matzen & Partner mbB * 
 *Neuer Wall 55, 20354 Hamburg* 
 *Telefax: 040/8080484* 
 *E-Mail: hauptversammlung@1st-red.com* 
 
Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
zu machende Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung, 
wenn diese bis 13. März 2018, 24.00 Uhr (MEZ), 
rechtzeitig eingegangen sind, werden von der 
Gesellschaft einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse 
 
www.1st-red.com 
 
zugänglich gemacht. 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und 
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt, z.B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch 
braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. 
Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 16, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und 
beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in 
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. 
Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der 
Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam 
in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. 
Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines 
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft 
zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
3. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 
   131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
besteht. 
 
4. *Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 
131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.1st-red.com. 
V. 
 
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.1st-red.com 
 
zugänglich. 
 
Hamburg, im Februar 2018 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-02-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: 1st RED AG 
             Caffamacherreihe 8 
             20355 Hamburg 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@1st-red.com 
Internet:    http://www.1st-red.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
655209 2018-02-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 16, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)

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