Die im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notierte mic AG (ISIN: DE000A0KF6S5) hat sich nach intensiven Verhandlungen in einem entscheidenden Rechtsstreit mit einem klagenden Aktionär geeinigt. Alle Klagen werden von dem Aktionär zurückgenommen. Die entstandenen Verfahrenskosten übernimmt überwiegend die mic AG.
Der Kläger ist in zwei separaten Verfahren gegen die mic AG vorgegangen. Im ersten Verfahren vor dem Registergericht München wurde die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 der mic AG angegriffen und die gerichtliche Bestellung eines anderen Prüfers beantragt. Die mic AG hat sich erstinstanzlich durchgesetzt, eine Beschwerde dagegen war anhängig. Im zweiten Verfahren wurde vor dem Landgericht München Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse ...
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