DJ DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.04.2018 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.04.2018 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-02-22 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2018 Wir laden die Aktionäre der Sartorius Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 ein: Donnerstag, 5. April 2018, 10.00 Uhr (MESZ), Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen *I. Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die genannten Unterlagen sind im Internet veröffentlicht unter der Adresse: *www.sartorius.de/hauptversammlung* 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 141.864.793,40 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende = EUR von je EUR 0,50 pro 17.106.112,00 dividendenberechtigter Stammstückaktie Zahlung einer Dividende = EUR von je EUR 0,51 pro 17.429.794,68 dividendenberechtigter Vorzugsstückaktie Vortrag auf neue Rechnung EUR 107.328.886,72 Insgesamt: EUR 141.864.793,40 Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, wird ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden. Die Dividende ist am 10. April 2018 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre jeweiligen Amtszeiten im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre jeweiligen Amtszeiten im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 5. April 2018 endet die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Guido Oelkers. Dr. Guido Oelkers wurde anstelle des verstorbenen Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot mit Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 6. November 2017 bis zum Ende der nächsten Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt. Daher hat in der Hauptversammlung am 5. April 2018 eine Ergänzungswahl gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft stattzufinden. Der Aufsichtsrat der Sartorius Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens vier) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens vier) zusammen. Diese Mindestanteile sind vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter haben jeweils die Getrennterfüllung beschlossen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Diese Mindestanteile werden unabhängig vom Ausgang der Ergänzungswahl bereits erfüllt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, folglich den Zeitraum bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit von Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begonnen hat, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Dr. Guido Oelkers als Vertreter der Anteilseigner mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den Zielen, die dieser sich für seine Zusammensetzung gegeben hat. Dr. Guido Oelkers, Wollerau, Schweiz, ist President & CEO der Swedish Orphan Biovitrum AB (publ), Stockholm, Schweden. Dr. Guido Oelkers ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Dr. Guido Oelkers und der Sartorius Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Sartorius Aktiengesellschaft oder einem wesentlichen an der Sartorius Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Lebenslauf von Dr. Guido Oelkers, der auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthält, findet sich in der Anlage zu dieser Einladung. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2018* Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2018 zu wählen. *II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 74.880.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 Stammaktien und stimmrechtslose Vorzugsaktien, ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt beträgt 37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 68.388.292 Stückaktien, da 3.227.776 Stamm- und 3.263.932 Vorzugsaktien von der Gesellschaft gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. *III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 1. *Teilnahmeberechtigung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *29. März 2018 (24.00 Uhr (MESZ)) *unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den Beginn des *15. März 2018 (0.00 Uhr (MEZ), sog. Nachweisstichtag) *zu beziehen hat und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des *29. März 2018 (24.00 Uhr (MESZ)) *unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
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February 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; das
heißt, Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes sind an folgende
Anmeldeadresse zu übermitteln:
Sartorius Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder per Fax: 089.889.690.633
oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de
2. *Stimmrechtsvertretung*
Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung
nicht stimmberechtigt. Die folgenden
Erläuterungen zur Stimmrechtsvertretung
gelten daher ausschließlich für die
Stammaktionäre.
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B.
durch eine depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von
der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall
einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung des betreffenden
Aktienbestands und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht kann
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber
der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen
gleichgestellte Institute oder Unternehmen
(§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder
Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG,
insbesondere Aktionärsvereinigungen, genügt
es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
wird; dabei muss die Vollmachtserklärung
vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung
kann dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post oder per Fax verwenden
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die
in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse; als
elektronischen Übermittlungsweg bietet
die Gesellschaft an, den Nachweis der
Bevollmächtigung per E-Mail an folgende
E-Mail-Adresse zu übersenden:
*sartorius@better-orange.de*
Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür
bereithält. Es wird den ordnungsgemäß
angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
*www.sartorius.de/hauptversammlung*
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter
der in Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse
postalisch, per Fax oder per E-Mail
angefordert werden.
Die Sartorius Aktiengesellschaft bietet ihren
Stammaktionären auch in diesem Jahr an, von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von
der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im
Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden
aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die
von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und
Weisungen sind in Textform zu erteilen.
Formulare zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder
Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem
unter der in Ziffer III.1. genannten
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per
E-Mail angefordert werden. Sie stehen ferner
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
*www.sartorius.de/hauptversammlung*
zum Herunterladen bereit.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, werden aus
organisatorischen Gründen gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis
zum *4. April 2018 (Eingang bei der
Gesellschaft)* postalisch, per Fax oder per
E-Mail an die in Ziffer III.1. genannte
Anmeldeadresse zu übermitteln.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden mit
Übersendung der Eintrittskarte
übermittelt. Diese Informationen sind auch im
Internet unter
*www.sartorius.de/hauptversammlung*
veröffentlicht.
3. *Verfahren für die Abgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihre Stimme, ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen, durch
Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des
Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren
Anteilsbesitz gemäß Ziffer III.1.
nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet
haben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
erfolgt schriftlich, in Textform oder in
elektronischer Form und muss spätestens bis
zum Ablauf des *4. April 2018 (24.00 Uhr
(MESZ))* bei der Gesellschaft eingegangen
sein. Formulare zur Stimmabgabe im Wege der
Briefwahl werden der Eintrittskarte
beigefügt. Aktionäre senden diese bitte an
die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse
zurück.
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der
Briefwahl kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
*www.sartorius.de/hauptversammlung*
heruntergeladen werden. Es kann zudem unter
der in Ziffer III.1. genannten Adresse
postalisch, per Fax oder per E-Mail
angefordert werden. Auf dem Formular finden
Aktionäre weitere Hinweise zur Briefwahl.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, ihnen
gleichgestellte Institute oder Unternehmen
(§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder
Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG,
insbesondere Aktionärsvereinigungen, können
sich der Briefwahl bedienen. Rechtzeitig
abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum
Ablauf des *4. April 2018 (24.00 Uhr (MESZ))*
schriftlich, in Textform oder elektronisch
unter der in Ziffer III.1. genannten Adresse
geändert oder widerrufen werden. Entscheidend
ist der Eingang bei der Gesellschaft.
4. *Weitere Rechte der Aktionäre*
*a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 S. 1
i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs.
2 i.V.m. Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind
§§ 70 und 121 Abs. 7 AktG zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum
Ablauf des *5. März 2018 (24.00 Uhr (MEZ))*
unter folgender Anschrift zugehen:
Sartorius Aktiengesellschaft
Vorstand
Otto-Brenner-Straße 20
37079 Göttingen
*b) Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge
nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß
§ 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von
Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind
ausschließlich zu richten an:
Sartorius Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder per Fax: 089.889.690.633
oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt. Zugänglich zu machende
Anträge von Aktionären zur Tagesordnung
werden einschließlich des Namens des
Aktionärs und einer Begründung des Antrags
unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet
unter
*www.sartorius.de/hauptversammlung*
veröffentlicht, sofern die Anträge mit
Begründung bis spätestens zum Ablauf des *21.
März 2018 (24.00 Uhr (MEZ))* bei der
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February 22, 2018 09:05 ET (14:05 GMT)
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