Halle (ots) - Abwägen muss die Politik allerdings, welches Fehlverhalten so schwerwiegend ist, dass Gerichte darüber befinden müssen. Beim Schwarzfahren spricht einiges dafür, es zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Dass das Fahren ohne Fahrschein falsch und nicht erwünscht ist, kann auch ein Bußgeld deutlich machen. Auf dieses Instrument setzt der Staat ja auch sonst im Verkehrsbereich. Wer falsch parkt, bei Rot über die Ampel geht, zu schnell fährt oder am Steuer telefoniert, riskiert ein Bußgeld. In die Reihe dieser Delikte passt das Schwarzfahren gut.
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